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HIV-PräexpositionsprophylaxeHIV-PrEP: Qualifizierung zur Verordnung wird einfacher

Ab dem 1. Juli gelten für Praxen einfachere fachliche Voraussetzungen für die Verordnung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP). Vor allem kleinere Praxen in ländlichen Regionen sollen so ermutigt werden, sich um eine Abrechnungsgenehmigung für die PrEP zu bemühen.

Mittlerweile nutzen in Deutschland rund 40.000 Menschen die HIV-PrEP.

Berlin. Die fachlichen Voraussetzungen für die Verordnung einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) werden ab Juli vereinfacht. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die hierfür gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband die Vereinbarung zur HIV-PrEP (Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) aktualisiert hat.

Die Verbände folgen damit einer Initiative der Deutschen Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä), die ein Konzept vorgelegt hatte.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Kürzere Hospitation: Interessierte müssen nur noch 8 statt 16 Stunden in einer HIV-Schwerpunktpraxis oder entsprechenden Krankenhausstation hospitieren.
  • Einfacherer Nachweis der fachlichen Kompetenz: Beim erstmaligen Auftrag der Genehmigung ist die Anwesenheit bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP erforderlich – bislang waren es mindestens 15. Zur Aufrechterhaltung einer Genehmigung muss der Arzt oder die Ärztin die Betreuung von nun jährlich durchschnittlich 6 statt 10 Personen mit HIV-PrEP nachweisen.
  • Fortbildungspunkte: Neu ist auch, dass die erforderlichen Fortbildungspunkte (8 innerhalb eines Jahres) künftig online erworben werden dürfen.

Die Kosten für die HIV-PrEP werden bei Versicherten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko seit September 2019 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, erinnert die KBV. Die vertragsärztliche Abrechnung dieser Leistungen erfolgt bislang extrabudgetär (s. Tab. unten). Voraussetzung ist eine Genehmigung der zuständigen KV.

„Wir hoffen, dass wir mit den niedrigeschwelligeren Voraussetzungen mehr Ärztinnen und Ärzte für das Thema PrEP begeistern können, auch außerhalb der Ballungsgebiete“, so dagnä-Vorstandsmitglied Dr. Katja Römer in einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft. Vor allem kleinere Praxen würden so ermutigt, sich um eine Abrechnungsgenehmigung für die PrEP zu bemühen.

„Viele niedergelassene Ärzte auf dem Land können es sich schlicht nicht leisten, ihre Praxis mehrere Tage für eine PrEP-Fortbildung zu schließen.“ In strukturschwachen Regionen komme es sonst schnell zu Defiziten in der ganzen regionalen medizinischen Versorgung. „Ab jetzt können die wichtigen fachlichen Befähigungen zur PrEP-Verordnung schneller, flexibler und effizienter erlangt werden – ohne dass die hohen Qualitätsansprüche dafür gesenkt werden.“

red

Quellen:

  1. Mitteilung der KBV vom 20. Juni
  2. Mitteilung der dagnä vom 20. Juni

 

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