Ständige ImpfkommissionSTIKO präzisiert Pneumokokken-Impfempfehlung für Kinder

Die Ständige Impfkommission hat eine Stellungnahme zum Einsatz von Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen im Kindesalter herausgegeben. Darin ordnet sie den Stellenwert der neuen 15-valenten Konjugat-Vakzine ein, die seit Ende 2022 auch für Kinder ab sechs Wochen zugelassen ist.

Die STIKO empfiehlt die Pneumokokken-Impfung für alle Säuglinge ab zwei Monate.

Berlin. Zwei neue Pneumokokken-Impfstoffe gibt es seit Kurzem in Deutschland: Eine 15-valente Konjugatvakzine (PCV15), die ab einem Lebensalter von sechs Wochen zugelassen ist, und eine 20-valente Konjugatvakzine (PCV20), die bisher ab 18 Jahren zugelassen ist.

Die neuen Impfstoffe haben die Ständige Impfkommission (STIKO) nun dazu veranlasst, ihre Pneumokokken-Impfempfehlungen zu präzisieren. Die Kommission betont, dass für die Standardimpfung gegen Pneumokokken im Säuglingsalter generell ein Konjugatimpfstoff empfohlen wird und kein bestimmtes Impfstoffprodukt.

Für die Grundimmunisierung bei gesunden Kindern stehen derzeit also ein 10-, ein 13- und ein 15-valenter Konjugatimpfstoff zur Verfügung.

Hingegen wird für die Indikationsimpfung von Kindern ab zwei Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen bisher eine sequenzielle Impfung mit der 13-valenten Konjugatvakzine (PCV13) gefolgt von der 23-valenten Polysaccharidvakzine (PPSV23) empfohlen.

Hier kann künftig neben PCV13 auch PCV15 verimpft werden: „Da der zusätzliche Nutzen des PCV15 im Vergleich zum PCV13 unter Berücksichtigung der aktuellen Serotypenverteilung gering ist, können für die Grundimmunisierung bei Säuglingen beide Impfstoffe zur Anwendung kommen“, teilt das Robert Koch-Institut mit.

Die 15-valente Pneumokokken-Vakzine war Ende 2021 zunächst für die Impfung bei Personen ab 18 Jahren zugelassen worden und hatte Ende 2022 eine Zulassungserweiterung für die Impfung bei Kindern ab sechs Wochen erhalten.

Quelle: Epid Bull 20/23

 

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