Das vor drei Jahren in Kraft getretene Cannabisgesetz ermöglicht die Kostenübernahme von Cannabinoid-Behandlungen durch die GKV im Wesentlichen unter zwei Voraussetzungen: Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsoption steht nicht zur Verfügung oder kommt wegen zu erwartender Nebenwirkungen nicht in Frage. Zudem muss eine spürbar positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome realistisch sein.
Die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit der verschiedenen Cannabis-Medikationen sei insgesamt noch nicht gut, berichtete Dr. Michael Überall, Nürnberg. Das beträfe v.a. randomisiert kontrollierte Studien. So besteht bei neuropathischen Schmerzen eingeschränkt Evidenz für ein Spray mit Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Dagegen ist der Cannabinoid-Einsatz bei Tumorschmerzen, rheumatischen oder gastrointestinalen Schmerzen bzw. gegen Appetitlosigkeit bei Krebs und AIDS nicht ausreichend belegt.
Unter den verschiedenen Cannabisvarianten gilt Nabiximols (Sativex®) als das am besten untersuchte Präparat. Daten aus dem deutschen “PraxisRegister Schmerz” zeigen, dass etwa 68% der Patienten mit schwerwiegenden chronischen und therapierefraktären Schmerzen unter Nabiximols eine mindestens 50-prozentige Reduktion der Schmerzintensität erreichen. Ein wesentlicher Vorteil beste-he für Überall außerdem darin, dass jeder zweite Patient belastende, nebenwirkungsreiche Dauermedikationen absetzen konnte.
Quelle: Pressekonferenz “Quo vadis Cannabis – was haben 3 Jahre Cannabisgesetz für die Schmerzmedizin gebracht?” am 10.3.2020; Veranstalter: Almirall Hermal