Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

VersorgungHausärzte verteidigen telefonische Krankschreibung

Arbeitgeber kritisieren die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung und machen die Regel für hohe Krankenstände verantwortlich. Die Ärzteschaft hält dagegen.

Forderungen nach Abschaffung der Telefon-AU weist der Hausärztinnen- und Hausärzteverband zurück.

Berlin. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband verteidigt die telefonische Krankschreibung gegen Kritik von Arbeitgeberseite.

“Die Einführung der Telefon-AU war aus medizinischer Sicht sinnvoll und ist bisher eine der ganz wenigen erfolgreichen politischen Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Gesundheitswesens”, sagte die Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, der “Rheinischen Post”.

Unterstellung einzelner Politiker

Dies jetzt abzuschaffen, gefährde die Patientenversorgung in den kommenden Monaten mit zahlreichen Infektionserkrankungen. “Unsere Praxen haben definitiv nicht die Kapazitäten, die Folgen irgendwelcher Scheinlösungen einzelner Politiker auszubaden”, sagte die Ärztin. “Die Unterstellungen, dass sich die Menschen mithilfe der Telefon-AU einen schlanken Fuß machen, können wir aus unserer täglichen Arbeit nicht bestätigen.”

Auch AOK-Vorständin Dr. Carola Reimann hatte unlängst Forderungen nach dem Ende der Telefon-AU zurückgewiesen. Bei der Vorstellung des Fehlzeiten-Reports 2024 plädierte sie für die Beibehaltung der Möglichkeit, die von der Ärzteschaft verantwortungsvoll genutzt worden sei.

Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, war in der Corona-Pandemie eingeführt worden. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken eine dauerhafte Regelung.

Patientinnen und Patienten können sich dann telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Im Zuge ihrer Wachstumsinitiative für die Wirtschaft hat die Bundesregierung wegen des erhöhten Krankenstands eine Überprüfung der Maßnahme vereinbart.

Arbeitgeberverband fordert Abschaffung

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte unlängst gesagt: “Man wird für die Krankmeldung zukünftig wieder zum Arzt gehen müssen und das nicht einfach nur telefonisch erledigen können.”

Er wolle niemandem vorwerfen, die Regelung auszunutzen. Es gebe aber leider “eine Korrelation zwischen dem jährlichen Krankenstand in Deutschland und der Einführung der Maßnahme, die als guter Bürokratieabbau gedacht war”.

Auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) fordert eine Abschaffung der Telefon-AU. “Lasst uns zurückkehren zum bewährten Verfahren”, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der “Rheinischen Post”.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, sprang hingegen den Hausärzten bei. “Ich bin sehr dafür, dass die telefonische Krankschreibung erhalten bleibt”, sagte Reinhardt dem Bayerischen Rundfunk. Er halte es “nicht für klug, das wieder abzuschaffen”.

Der Ärztekammerpräsident begründet seine Ansicht mit dem hohen Mehraufwand für die Praxen. Einen Zusammenhang zwischen hohen Krankenständen und der erleichterten Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen sieht, sieht Reinhardt nicht: “Nein, den gibt es für mich definitiv nicht.”

Quelle: dpa/at

Der Beitrag wurde am 28.10.2024, 12.30 Uhr aktualisiert

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.