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SelbstverwaltungBald auch “Kind krank”-AU telefonisch erlaubt

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärztinnen und Ärzte auch telefonisch eine Krankschreibung für Eltern erkrankter Kinder ausstellen. Die Neuerung soll schon kommende Woche greifen.

Viele Eltern besuchen mit ihren leicht erkrankten Kindern oft nur die Praxen, um eine AU zu bekommen.

Berlin. Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, bald auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sein soll dies ab Montag (18.12.), wie aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands von Donnerstag (14.12.) hervorgeht.

Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV-Spitzenverband für maximal fünf Tage ausgestellt werden können – wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hatte am Mittwoch an die Selbstverwaltung appelliert, die telefonische Krankschreibung auch für Eltern erkrankter Kinder einzuführen, um die Praxen zu entlasten. Vor kurzem erst war die in früheren Corona-Wellen praktizierte telefonische Krankschreibung für selbst erkrankte Erwachsene wieder aktiviert worden. Dafür hatte sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband monatelang stark gemacht.

AU bei leichteren Erkrankungen

Anfang Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Patientinnen und Patienten ab sofort bei leichteren Erkrankungen nicht mehr zwingend zur Praxis gehen müssen, um eine Krankschreibung zu erhalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das nun dauerhaft möglich und geht auf eine frühere Corona-Sonderregelung zurück.

Quelle: dpa

 

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