Die ärztliche Unterschrift auf einem Kassenrezept darf nicht mittels roter Farbe erfolgen. Das geben die “Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung” vor, wie das Deutsche ArztPortal jüngst erinnerte.
Bei Muster-16-Rezepten habe dies den Hintergrund, dass Unterschriften in roter oder violetter Farbe von den Rechenzentren als Blindfarbe beim Scannen der Rezepte vollständig herausgefiltert würden. Rote Schrift sei daher nicht mehr lesbar.
Wichtig in der Praxis: Darüber hinaus dürfen Unterschriften zwar unleserlich, aber keine Paraphe und kein Kürzel sein. Sie sollten mit einem dokumentenechten Stift, also keinem Bleistift, erfolgen.
red