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Patientendaten-Schutz-GesetzE-Akte: Was kommt auf Praxen zu?

Nicht zuletzt im Zuge der Corona-Krise hat die Digitalisierung zusätzlich an Gewicht gewonnen. Passend dazu befindet sich noch ein Gesetz im parlamentarischen Verfahren: das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Ein Ausblick, was Hausarztpraxen erwartet.

Im Trubel der Corona-Krise ist das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) beinahe untergegangen. Dabei hat die Bundesregierung am 1. April – nachdem das Gesundheitsministerium im Februar den passenden Referentenentwurf vorgelegt hatte – den Regierungsentwurf des Gesetzes beschlossen. Das PDSG soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Überblick über wichtigste Inhalte

Was am Ende im Bundesgesetzblatt – und damit im “fertigen” Gesetz – stehen wird, ist noch nicht ausgemacht, denn zuletzt gab es auch von Seiten des Deutschen Hausärzteverbands noch erhebliche Kritik am Entwurf. Nichtsdestotrotz zeigt ein Blick ins PDSG bereits heute, was Praxen erwarten könnte:

  • Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Patienten haben einen Anspruch darauf, dass ihre Ärzte Daten in diese eintragen. Ärzte und Kliniken, die die ePA erstmals befüllen, sollen hierfür zehn Euro bekommen (s. Kommentar). Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig; sie entscheiden auch, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden. Ebenso entscheiden die Versicherten, wer auf die ePA zugreifen darf.
  • Für die Unterstützung der Versicherten bei der weiteren Verwaltung ihrer E-Akte sollen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ebenfalls eine Vergütung erhalten. Die Höhe dieser Vergütungen legt die Selbstverwaltung fest.
  • Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern sollen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern lassen.
  • Ab 2022 sollen Versicherte die Möglichkeit bekommen, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Sie können dabei auch festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar grundsätzlich auf die Akte zugreifen darf, bestimmte Befunde aber nicht angezeigt werden.
  • Versicherte, die ihre Daten in der ePA einsehen möchten, können dies auf dem eigenen Smartphone oder Tablet tun. Wer kein mobiles Endgerät besitzt, soll die Möglichkeit bekommen, die ePA in Arztpraxen oder in einer Filiale ihrer Krankenkasse einzusehen.
  • Für die einfache und schnelle Nutzung des elektronischen Rezepts soll es eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf das Smartphone laden lässt. Patienten können es dann in einer Apotheke ihrer Wahl – das kann eine Apotheke vor Ort oder eine Online- Apotheke sein – einlösen. Die App wird Teil der Telematikinfrastruktur (TI) und soll im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Versicherte können hierfür aber auch andere Apps nutzen.
  • Überweisungen zu Fachärzten sollen auf elektronischem Weg übermittelt werden können.
  • Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung von Patientendaten liegt in dem Umfang bei den Leistungserbringern, wie sie über die Mittel der Datenverarbeitung mitentscheiden können; also sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken nicht verantwortlich für alle Dienste, Anwendungen, Komponenten der TI, zur deren Nutzung sie gesetzlich verpflichtet sind. Folgerichtig sind hierfür die Betreiber und Anbieter von solchen Diensten, Anwendungen und Komponenten verantwortlich.
  • Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der Telematikinfrastruktur müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die Gematik melden. Bei Verstößen droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.

 


Kommentar

von Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands

“Zehn Euro für die Erstbefüllung sind ein schlechter Scherz!”

Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie muss konkreten Nutzen bringen – für Patienten und für ihre Ärzte! Das heißt auch, Digitalisierung unterstützt, sie darf nichts erschweren und ist vor allem kein Ersatz für fehlende Strukturen. Nur dann kann die Versorgung der Patienten durch sie verbessert und die Arbeit der Hausärzte erleichtert werden. Was in der Vergangenheit die Prozesse allerdings immer wieder erschwert hat, ist der Mangel an einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur in Deutschland. Ohne sie braucht es weder Technik noch entsprechende gesetzliche Regelungen.

Unter diesen Rahmenbedingungen wird beim Blick ins PDSG deutlich: Der Entwurf hat Potenzial, braucht aber noch dringende Nachbesserungen. Insbesondere der Mehraufwand, der mit der ePa einhergeht (Erstbefüllung, Aktualisierung der Notfalldaten, Unterstützung der Patienten), muss angemessen vergütet werden. So sind etwa die zehn Euro zur Erstbefüllung ein schlechter Scherz, bedenkt man, was für ein Aufwand dahintersteckt!

Auch beim Thema “Verantwortlichkeit” muss dringend nachgebessert werden. Werden Ärzten beispielsweise die dezentralen Komponenten zur Datenverarbeitung vorgeschrieben, so können sie nicht gleichzeitig für sie verantwortlich gemacht werden. Alles, was über die durch den Arzt leistbaren Verpflichtungen (z. B. regelmäßige Updates) hinausgeht, kann nicht in dessen Verantwortung liegen! A propos: Seit Einführung der TI werden Ärzte immer wieder mit Sanktionen konfrontiert. Wir fordern, dass – wenn überhaupt – statt Honorarkürzungen Vergütungsanreize gesetzt werden.

Ein wichtiges Thema ist und bleibt die Einbindung der Krankenkassen. Auch wenn diese beispielsweise für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verantwortlich sind, dürfen sie keinen Zugriff auf die Patientendaten haben. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass die Patienten sich mit ihren Fragen zur eGK an ihre Hausärzte wenden werden. Dieser Mehraufwand muss gesondert und in angemessener Höhe vergütet werden!

Ob eGK, ePa oder App – grundsätzlich gilt: Wir Hausärzte machen Medizin, wir sind keine Servicemitarbeiter bei IT-Fragen! Unsere Arbeitszeit ist begrenzt und wird jetzt schon überstrapaziert. Der Entwurf in seiner jetzigen Version bedeutet bisher vor allem Mehraufwand ohne angemessene Vergütung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das nicht so bleibt!

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