"Rauchende Köpfe"Mit 5 Regeln zum Laborbonus

Ein rationaler Einsatz von Laborleistungen ist nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern zahlt sich auch finanziell aus. Der Laborbonus ist für Hausarztpraxen nämlich nicht nur Peanuts! Die fünf Laborregeln der "Rauchenden Köpfe" helfen, einen besseren Bonus zu bekommen.

Fast die Hälfte der Hausärztinnen und Hausärzte bekommt keinen Laborbonus gezahlt.

Aktuelle Zahlen der KV Niedersachsen zeigen: Fast die Hälfte der Hausärztinnen und Hausärzte bekommt keinen Laborbonus gezahlt, nur acht Prozent erhalten den vollen Bonus. “Lohnt es sich überhaupt, sich mit dem Laborbonus (“Wirtschaftlichkeitsbonus”) zu beschäftigen, das sind doch nur Peanuts?”, wird mancher entgegnen.

Die Bewertung des Bonus ist je nach Fachgruppe verschieden. Für Hausärztinnen und Hausärzte beträgt er 19 Punkte, also aktuell grob 2,18 Euro. Das mag man als “Peanuts” abtun, aber der Bonus wird pro Behandlungsfall gezahlt, in dem mindestens eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale abgerechnet wurde – für eine 1.000-Scheine-Praxis macht das dann 2.183,39 Euro im Quartal aus, im Jahr durchaus relevante 8.733,54 Euro.

Wie errechnet sich der Laborbonus?

Es wird ermittelt, wie viel Kosten die Praxis an Laborleistungen veranlasst hat. Hierzu zählen alle Blutuntersuchungen, mikrobiologischen Untersuchungen und alle anderen Untersuchungen, die Sie im Labor auf Kassenkosten anfordern, aber auch Untersuchungen, die Sie selbst in der Praxis erbringen wie Urinstix oder Point-of-Care-Tests (Schnelltests oder Laborautomaten) wie INR, Troponin, D-Dimer, CRP, HbA1c etc.

Hieraus wird der Durchschnitt pro Behandlungsfall ermittelt und dieser mit dem “begrenzenden Fallwert” verglichen (siehe Abbildung unten).

Liegt Ihr Schnitt über dem oberen begrenzenden Fallwert (für Hausarztpraxen 3,80 Euro), bekommen Sie in diesem Quartal keinen Wirtschaftlichkeitsbonus. Liegt er unter dem unteren begrenzenden Fallwert (für Hausarztpraxen 1,60 Euro), bekommen Sie den vollen Bonus. Dazwischen wird ein anteiliger Bonus gezahlt.

Die Werte unterscheiden sich nach Fachgruppe erheblich: Psychiater haben laut KBV eine untere Grenze von 0 Euro, eine obere von 0,30 Euro, bekommen aber auch nur einen Bonus von 3 Punkten pro Patient (bei 1.000 Scheinen etwa 345 Euro). Hämato-/Onkologen dürfen 10,90 Euro als untere Grenze und 30,50 Euro als obere annehmen, sie erhalten einen Bonus von maximal 23 Punkten/Fall (bei 1.000 Scheinen 2.643 Euro).

Bonus in zwei Beispielpraxen

Praxis Mittelprächtig hat Laborleistungen in Höhe von 2.800 Euro erbracht, im Quartal wurden 1.000 Versicherte betreut. Der durchschnittliche “Labor-Fallwert” beträgt also 2,80 Euro. Damit liegt die Praxis über dem unteren, aber noch unter dem oberen begrenzenden Fallwert. Sie bekäme einen anteiligen Bonus von 993,44 Euro.

Praxis Sparsam hat bei gleicher Fallzahl nur Kosten von 1.552 Euro veranlasst, damit liegt ihr Labor-Fallwert bei 1,55 Euro und unter der unteren Grenze. Also bekommt sie den vollen Bonus.

Grob geschätzt kann man sagen: Sobald man über der unteren Grenze liegt, verliert man mit jeder Laborleistung ungefähr so viel Bonus, wie diese kostet. Würde Praxis Mittelprächtig 200 Euro mehr an Labor veranlassen, bekämen sie nur noch etwa 790 Euro gezahlt.

Übrigens: Jeder Euro im Gesundheitswesen kann nur einmal ausgegeben werden. Auch wem der Bonus egal ist, sollte nicht sinnlose Labororgien veranstalten, da die Kosten im Vorwegabzug aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) entnommen werden und somit bei hohen Laborkosten die hausärztlichen Honorare sinken.

Wichtig: In die obigen Rechnungen gehen aber nicht alle veranlassten Laborleistungen ein. Einige können Sie mit Laborausnahmeziffern “unschädlich” machen. Sie werden dann nicht in die Summen einbezogen. Im Gegensatz zu früher zählen die Behandlungsfälle mit Laborausnahmeziffern aber weiter in die Berechnung des Bonus hinein!

Merke: Eine Laborausnahmeziffer schadet also in keinem Fall (außer man setzt in großem Maßstab Ziffern unrichtig an und erweckt somit Verdacht auf Abrechnungsbetrug).

Wichtig zu wissen ist aber auch: Jede Kennziffer “befreit” nur bestimmte Werte, das heißt, wenn Sie bei einem Patienten weitere Laborwerte bestimmen lassen, die nicht unter die Ausnahmeziffer fallen, die Sie angesetzt haben, so werden diese voll auf das “Budget” angerechnet und schmälern Ihre Chance auf den Bonus.

Dies ist deshalb wichtig zu erwähnen, weil es “früher” anders war: Die Ziffern haben damals den jeweiligen Behandlungsfall mit allen dazugehörigen Laborwerten aus der Berechnung herausgenommen, gleichzeitig zählte der Patient aber auch nicht bei der Berechnung des Bonus dazu, für ihn bekam man also auch nichts. Dies ist seit 2017 anders.

Ebenfalls geändert wurde damals, dass nicht mehr nach Rentnerinnen und Rentner sowie Allgemeinversicherten unterschieden wird.

Welche Ausnahmeziffern gibt es?

  • 32004: Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines Antibiotikums vor Therapiebeginn oder erneuter Verordnung bei persistierender Symptomatik
  • 32005: Spezifische antivirale Therapie der chronischen viralen Hepatitiden
  • 32006: Verdacht auf/Erkrankungen mit gesetzlicher Meldepflicht; Mukoviszidose
  • 32007: Schwangerschaftsvorsorge bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit-/Weiterbehandlung
  • 32008: Anfallsleiden unter Antiepileptika; Psychosen unter Clozapin
  • 32009: allergische Erkrankungen bei Kindern bis sechs Jahre
  • 32011: Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie
  • 32012: Erkrankungen unter Krebstherapie (antineoplastisch, systemische Zytostatika, Bestrahlung)
  • 32014: Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
  • 32015: orale Antikoagulanzien
  • 32017: Manifeste angeborene Stoffwechsel- und/oder endokrinologische Erkrankungen bis 18 Jahre
  • 32018: chronische Niereninsuffizienz mit einer endogenen Kreatinin Clearance < 25 ml/min
  • 32020: HLA-Diagnostik vor einer Organ-, Gewebe- oder hämatopoetischen Stammzelltransplantation und/oder immunsuppressive Therapie nach erfolgter Transplantation
  • 32021: Therapiebedürftige HIV-Infektion
  • 32022: manifester Diabetes mellitus
  • 32023: Rheumatoide Arthritis (PCP) samt Sonderformen und Kollagenosen unter immunsuppressiver oder -modulierender Therapie
  • 32024: Erkrankungen oder Verdacht auf prä- oder perinatale Infektionen

Das wird “befreit”

Welche Laborleistungen werden durch die Ausnahmeziffern befreit? Das ist oft unübersichtlich! Daher haben die “Rauchenden Köpfe” hierzu einen Labor-Spicker erstellt (siehe Kasten am Anfang dieses Artikels).

Dieser führt in einer Spalte mögliche Laborleistungen auf. In der jeweiligen Zeile der Leistungen kennzeichnet ein Punkt, welche Ausnahmeziffer infrage kommt. Orange sind Laborleistungen, die in hausärztlichen Praxen oft vorkommen.

Grundsätzlich nicht das “Budget” belasten präventive Laborwerte wie GU-Labor (Lipidprofil, BZ, Urin), Hepatitis-B/C-Screening, präventiver iFOBT, Covid-Antigentest und PCR sowie Werte der Schwangerenvorsorge und Empfängnisregelung.

Interessant für Hausarztpraxen: Der Varizellen–Titer IgG bei Kinderwunsch ist nach 01833 EBM (12,18 Euro) nicht budget-relevant. Klären Sie mit dem Labor, wie Sie dies anfordern müssen.

Warum bei rheumatologischen Erkrankungen die diagnostischen Werte wie CCP-AK befreit werden, die man bei Krankheitsverdacht bestimmt, die Ausnahmeziffer 32023 aber nur bei gesicherter Diagnose unter Therapie angesetzt werden kann, erscheint nicht logisch, ebenfalls, dass unter Therapie der CRP-Wert nicht unter den befreiten Werten zu finden ist.

32004 wird oft vergessen

Eine aus unserer Erfahrung oft vergessene Ausnahmeziffer ist die 32004 zur “Planung einer Antibiotikatherapie”. Diese ist nämlich für mikrobiologische Abstriche und zum Beispiel Urinkulturen wirksam – diese würde man ja nicht veranlassen, wenn man daraus nicht Rückschlüsse für die Entscheidung über eine antibiotische Behandlung ziehen würde.

Wichtig: Denken Sie hier regelhaft daran, diese anzusetzen! Ein Suchlauf für die 32004 bei der Quartalsabrechnung lohnt sich, da diese Untersuchungen in der Regel teuer sind und Ihr Laborbudget schnell sprengen!

Tipp: Suchen Sie also nach Patientinnen und Patienten, die in der Kartei entsprechende Einträge haben (z.B. vom Labor hinterlegt), aber keine Ziffer 32004 angesetzt ist. Details, wie Sie die Suche einrichten, hängen von Ihrer Praxissoftware und ggf. Ihrem Labor ab.

Das Hepatitis-Screening ab 35 Jahren, einmal im Leben, präventiv auf Hepatitis B und C veranlasst, belastet das Laborbudget nicht.

Merke: Sollten hier jedoch auffällige Werte bestimmt werden und weitere Diagnostik folgen, sind diese Werte nicht mehr präventiv, sondern kurativ/diagnostisch. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt daran denken, die Ausnahmeziffer 32006 anzusetzen (Verdacht auf meldepflichtige Erkrankung).

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