Editorial HA 01/23Zeiterfassung: Jetzt wird’s Zeit!

So manche Praxis hat vielleicht bisher den Aufwand einer Arbeitszeiterfassung gescheut. Spätestens jetzt wird es jedoch Zeit für eine Zeiterfassung, hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (S. 25). In Panik geraten müssen Sie deswegen aber nicht!

Denn anders als von einigen vermutet gibt es keine Pflicht zur elektronischen Dokumentation – vorerst reicht etwa ein Stundenzettel. Bei “Der Hausarzt” können Sie eine Excel-Vorlage herunterladen, die Sie auf Ihre Praxis adaptieren können: www.hausarzt.link/xogWB.

Auch wer “endlich” eine digitale Zeiterfassung einführen will, für den kann sich das Warten auszahlen: Zum einen will der Bundesarbeitsminister die Vorgaben für einzelne Branchen und Betriebe im ersten Quartal konkretisieren. Zum anderen werden Software- oder App-Anbieter ihre Lösungen sicher noch verbessern.

Weiterhin dürfen Beschäftigte ihre Arbeitszeit selbst notieren. Arbeitgeber müssen aber die korrekte Dokumentation prüfen, zum Beispiel mit Stichproben oder regelmäßigem Gegenzeichnen. Zu erfassen sind Beginn/Ende der Arbeitszeit, Pausen und Überstunden.

Die gesetzliche Dokumentationspflicht können Sie sich als Arbeitgeber zudem zu Nutze machen: Kommen Sie mit Ihren Angestellten ins Gespräch, etwa wofür regelmäßig Überstunden anfallen. Und überlegen Sie dann gemeinsam, wie Sie Abläufe verbessern können, um “Zeitfresser” langfristig zu eliminieren.

Ihre

Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt”

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.