Dürfen Niedergelassene auch von zu Hause arbeiten – auch wenn eigentlich Präsenzpflicht in der Praxis besteht? “Ja”, teilt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz auf ihrer Webseite mit. Zu den Tätigkeiten, die von zu Hause aus möglich sind, zählen zum Beispiel Videosprechstunden, aber auch andere Aufgaben, die keine Interaktion mit den Patientinnen und Patienten erfordern, wie etwa das Verfassen von Arztbriefen etc.
Eine Anzeige oder Genehmigung der Homeoffice-Tätigkeit sei nicht nötig – dies gelte auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte. Voraussetzung sei nur die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Wichtig auch zu wissen: Die Tätigkeit im Homeoffice muss zusätzlich zu der Mindestpräsenz in der Praxis erfolgen, teilt die KV-RLP weiter mit.
red