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Der Hausärzteverband informiertIKK Südwest tritt HZV-Vertrag “Hausarzt+” der GWQ bei

Neben dem Saarland tritt die IKK Südwest dem Hausarztvertrag der GWQ "Hausarzt+" ab Januar auch in Rheinland-Pfalz und Hessen bei.

Erfreulicherweise schließt sich die IKK Südwest ab 1. Januar 2021 neben dem Saarland auch in den Regionen Rheinland-Pfalz und Hessen dem GWQ “Hausarzt+ HZV-Vertrag” an.

Die Einschreibung der Patienten kann nach Einspielung des Quartalsupdates für Q1/21 in Ihrer Vertragssoftware online durchgeführt werden.

So können auch Ihre Patienten der IKK Südwest von den Vorteilen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) profitieren.

Die GWQ Service Plus AG vertritt als Dienstleistungsgesellschaft eine Vielzahl von Betriebs- und Innungskrankenkassen und arbeitet mit den Hausärzteverbänden an einer stetigen Weiterentwicklung der HZV.

GWQ Hausarzt+ Vertrag mit vielen Vorteilen für Hausärzte

VERAH®-Zuschlag

Beschäftigen Sie eine VERAH® in Ihrer Praxis? Dies lohnt sich für Sie, denn Sie können für die Delegation nicht-ärztlicher Aufgaben zusätzlich zur Behandlungspauschale für chronisch Erkrankte (P3) noch den VERAH®-Zuschlag von 10 Euro pro Quartal je berechneter Pauschale erhalten.

Versorgungsmodule

Zur Früherkennung der Begleiterkrankungen von Diabetes oder Hypertonie werden die Untersuchungen zu LUTS (Lower Urinary Tract Symptoms) und pAVK (periphere arterielle Verschlusskrankheit) besonders honoriert.

Einmal pro Kalenderjahr können Sie eine Früherkennungsuntersuchung sowie einmal im Quartal eine Nachsorgekontrolle jeweils in Höhe von 15 Euro abrechnen.

Mit der Software arriba wurde Anfang des letzten Jahres eine digitale Lösung für die partizipative Entscheidungsfindung (Shared-Desicion-Making) eingeführt.

Dieses Tool unterstützt Hausarzt und Patient bei der Eruierung verschiedener Therapiemöglichkeiten. Nach einer kurzen Einstiegsschulung kann jeder an der HZV teilnehmende Hausarzt bis mindestens 31. Dezember 2021 kostenfrei arriba nutzen.

Zuschlag Videosprechstunde

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen Zuschlag für alle Hausärzte, die eine Videosprechstunde über einen von der KBV zertifizierten Videodienstanbieter gem. Paragraf 5 Anlage 31b BMV-Ä anbieten.

Je Quartal wird pro eingeschriebenem Versicherten ein Zuschlag von 0,50 Euro gewährt.

Sie nehmen noch nicht am GWQ-Hausarzt+ HZV-Vertrag teil? Informieren Sie sich gerne unter www.hzv.de in der Rubrik Hausarztverträge.

Sie möchten Ihre HZV-Teilnahme unkompliziert und schnell beantragen?

Auf der Internetseite www.hausarztservice-online.de sehen Sie, für welche Regionen Sie Ihre Teilnahme online beantragen können.

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