© Der HausarztPreisunterschied freie Kombination und Fixkombination
Um die Arzneimittelausgaben zu steuern, kommen aus diesem Grund im Zuge der Wirtschaftlichkeitsprüfung in vielen KVen Verordnungsquoten zum Tragen, die den Einsatz von Kombipräparaten regulieren sollen. So werden oft Generikaquoten für einzelne Wirkstoffe festgesetzt, die den Einsatz von nichtgenerischen Kombinationspräparaten einschränken sollen.
In Sachsen-Anhalt haben Allgemeinärztinnen und -ärzte etwa eine Mindestquote von 98 Prozent bei der Verordnung generischer Wirkstoffe auf das Renin-Angiotensin-Aldosteron-System (RAA-System) zu beachten [6].
Achtung: Auch wenn die KV keine spezifische Quote zur Verordnung von Kombinationspräparaten festgesetzt hat, kann der übermäßige Einsatz zu einer Einzelfallprüfung führen.
So heißt es in Paragraf 16 der Arzneimittel-Richtlinie, dass Versicherte keinen Anspruch auf Arzneimittel haben, wenn das angestrebte Behandlungsziel anstelle von fixen Wirkstoffkombinationen mit therapeutisch gleichwertigen Monopräparaten medizinisch zweckmäßiger und/oder kostengünstiger zu erreichen ist.
Ist eine generische Fixkombination verfügbar?
Eine wirtschaftliche Verordnung von Kombinationspräparaten ist jedoch möglich, wenn diese bereits als (idealerweise rabattiertes) Generikum verfügbar sind (z. B. Amlodipin/Valsartan). So umfassen Generikaquoten zu Antihypertensiva meist Einzel- sowie Kombinationspräparate.
Gerade neue Fixkombinationen sind meist jedoch noch nicht generisch verfügbar und dementsprechend teurer als die Einzelverordnungen. Auf den Einsatz solcher Präparate muss allerdings nicht gänzlich verzichtet werden.
Insbesondere bei Patienten mit hoher Tablettenlast und schlechter Adhärenz kann die Verordnung von Kombinationspräparaten dann gerechtfertigt sein. Dabei sollte aber auf eine ausführliche Dokumentation geachtet werden, insbesondere, wenn Patientinnen und Patienten in der Vergangenheit bereits Einnahmen abgebrochen haben.
Hinweis: Die Zuzahlung der Versicherten kann übrigens bei Verwendung günstiger Wirkstoffe aus der jeweiligen Festbetragsgruppe geringer sein.
Fazit
- Kombinationspräparate können die Adhärenz steigern.
- Sowohl für die freie Kombination von Präparaten als auch für Fixkombinationen konnten Vorteile in Studien gezeigt werden, allerdings wird in beiden Fällen die geringe Evidenz bemängelt.
- Bei der Verordnung von nichtgenerischen Kombinationspräparaten sollte auf die Vorgaben der jeweiligen KV geachtet werden. Teilweise können Generika- oder Höchstquoten für Kombinationspräparate festgelegt sein.
- Der Einsatz generischer (und möglichst rabattierter) Kombinationspräparate ist meist wirtschaftlich und kann zur Quotenerfüllung beitragen.
- Nichtgenerische Kombinationspräparate können in begründeten Einzelfällen eingesetzt werden; hier ist auf eine ausreichende Dokumentation zu achten.
Quellen:
1. Wei Q et al. Medication adherence with fixed-dose versus free-equivalent combination therapies: Systematic review and meta-analysis. Front Pharmacol 2023; 14: 1156081, doi: 10.3389/fphar.2023.1156081
2. S3-Versorgungsleitlinie Hypertonie, Stand: 29.06.2023
3. Grimmsmann T, Himmel W. Comparison of therapy persistence for fixed versus free combination antihypertensives: a retrospective cohort study. BMJ Open 2016; 6: e011650, doi: 10.1136/bmjopen-2016-011650
4. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Arzneiverordnung in der Praxis – Antihypertensive Fixkombination zur Initialtherapie – keine gut begründete Empfehlung, Ausgabe 1/2022
5. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Polypillen – kardiovaskuläre Erkrankungen, Ausgabe 02/2020
6. Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt – Arzneimittelvereinbarung 2023