Das im Dezember verabschiedete Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hat einige der im Artikel “Das bringt 2023 für die Praxis” (“Der Hausarzt” 20/22) genannten digitalen Projekte auf 2024 verschoben. So sollen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) beispielsweise erst ab 2024 und nicht bereits ab 2023 digital verordnet werden.
Die Verabschiedung des Gesetzes lag nach Druckschluss; die betroffenen Fristen wurden jedoch im oben verlinkten Online-Artikel aktualisiert.
red