Berlin. Während immer mehr Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet werden, steigen die Preise, die die DiGA-Hersteller im Schnitt verlangen.
Das teilt der GKV-Spitzenverband am Montag (8.1.) zur Veröffentlichung seines dritten Berichts zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung von DiGA mit.
Insgesamt seien im Berichtszeitraum 1.9.2020 bis 30.9.2023 374.000 DiGA in Anspruch genommen worden. Dafür hätten die gesetzlichen Krankenkassen 113 Millionen Euro bezahlt.
23 DiGA im BfArM-Verzeichnis zur Erprobung
Während die Leistungsausgaben im Zeitraum von 9/2020 bis 9/2021 noch bei 13,5 Millionen Euro lagen, kletterten sie im zweiten Jahr (10/2021 bis 9/2022) auf 32 Millionen. Von 10/2022 bis 9/2023 gaben die Krankenkassen dann bereits 67,5 Millionen Euro für verordnete DiGA aus, so der GKV-Spitzenverband.
Bei der Mehrzahl der DiGa sei es jedoch nicht gelungen, einen für die Patienten positiven Effekt nachzuweisen, kritisiert der GKV-Spitzenverband.
Anfang 2024 seien beispielsweise von den 52 im BfArM-Verzeichnis gelisteten DiGA 23 lediglich zur Erprobung aufgenommen worden. Bei diesen sei demnach noch keinerlei Nachweis der Wirksamkeit erbracht worden.
Innerhalb von drei Jahren um 46 Prozent teurer
Trotzdem dass bei vielen der Nutzennachweis fehle, müssten die Krankenkassen diese voll bezahlen. Gleichzeitig seien die Preise immens gestiegen. Der durchschnittliche Herstellerpreis bei Aufnahme einer DiGA habe sich gegenüber dem ersten Berichtsjahr um knapp 46 Prozent auf 593 Euro erhöht. Dabei würden die Preise für die DiGA stark (von 119 bis zu 2077 Euro) stark schwanken.
„DiGA haben das Potenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und zur stärkeren Vernetzung der verschiedenen Versorgungsangebote. Gleichzeitig besteht in der aktuellen Ausgestaltung des Fast-Track-Bewertungsverfahrens durch das BfArM ein erhebliches Ungleichgewicht gegenüber anderen Leistungsbereichen in der GKV. Dies zeigt sich einerseits hinsichtlich der vergleichsweise niedrigen Zugangsvoraussetzungen für DiGA beim Nachweis ihres Nutzens für die Patientinnen und Patienten und andererseits bei der Wirtschaftlichkeit“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin GKV-Spitzenverband bei der Vorstellung des DiGA-Berichts. Bei den DiGA sei deshalb dringend ein „gesetzliches Update“ nötig.
Den vollständigen Bericht des GKV-Spitzenverbands zu Inanspruchnahme und Ausgaben für DiGA finden Sie unter: DiGA-Bericht
Einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei DiGA für Hausräztinnen und Hausärzte relevant sind, hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband zusammengestellt. Diese finden Sie unter DiGA für die Hausarztpraxis