Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Bericht GKV-SpitzenverbandErnüchternde Bilanz bei Digitalen Gesundheitsanwendungen

Im Vergleich zum Vorjahrszeitraum haben sich Inanspruchnahme und Ausgaben für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von 10/2022 bis 9/2023 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig werden die DiGA nicht nur teurer, immer häufiger steht auch der Nutzennachweis aus, kritisiert der GKV-Spitzenverband und fordert Änderungen.

Verlangten DiGA-Hersteller nach Aufnahme ins BfRAM-Verzeichnis 2020/21 von den Kassen für die Nutzung ihrer App durchschnittlich 407 Euro, kletterte der Preis 2022/23 auf 593 Euro.

Berlin. Während immer mehr Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet werden, steigen die Preise, die die DiGA-Hersteller im Schnitt verlangen.

Das teilt der GKV-Spitzenverband am Montag (8.1.) zur Veröffentlichung seines dritten Berichts zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung von DiGA mit.

Insgesamt seien im Berichtszeitraum 1.9.2020 bis 30.9.2023 374.000 DiGA in Anspruch genommen worden. Dafür hätten die gesetzlichen Krankenkassen 113 Millionen Euro bezahlt.

23 DiGA im BfArM-Verzeichnis zur Erprobung

Während die Leistungsausgaben im Zeitraum von 9/2020 bis 9/2021 noch bei 13,5 Millionen Euro lagen, kletterten sie im zweiten Jahr (10/2021 bis 9/2022) auf 32 Millionen. Von 10/2022 bis 9/2023 gaben die Krankenkassen dann bereits 67,5 Millionen Euro für verordnete DiGA aus, so der GKV-Spitzenverband.

Bei der Mehrzahl der DiGa sei es jedoch nicht gelungen, einen für die Patienten positiven Effekt nachzuweisen, kritisiert der GKV-Spitzenverband.

Anfang 2024 seien beispielsweise von den 52 im BfArM-Verzeichnis gelisteten DiGA 23 lediglich zur Erprobung aufgenommen worden. Bei diesen sei demnach noch keinerlei Nachweis der Wirksamkeit erbracht worden.

Innerhalb von drei Jahren um 46 Prozent teurer

Trotzdem dass bei vielen der Nutzennachweis fehle, müssten die Krankenkassen diese voll bezahlen. Gleichzeitig seien die Preise immens gestiegen. Der durchschnittliche Herstellerpreis bei Aufnahme einer DiGA habe sich gegenüber dem ersten Berichtsjahr um knapp 46 Prozent auf 593 Euro erhöht. Dabei würden die Preise für die DiGA stark (von 119 bis zu 2077 Euro) stark schwanken.

„DiGA haben das Potenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und zur stärkeren Vernetzung der verschiedenen Versorgungsangebote. Gleichzeitig besteht in der aktuellen Ausgestaltung des Fast-Track-Bewertungsverfahrens durch das BfArM ein erhebliches Ungleichgewicht gegenüber anderen Leistungsbereichen in der GKV. Dies zeigt sich einerseits hinsichtlich der vergleichsweise niedrigen Zugangsvoraussetzungen für DiGA beim Nachweis ihres Nutzens für die Patientinnen und Patienten und andererseits bei der Wirtschaftlichkeit“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin GKV-Spitzenverband bei der Vorstellung des DiGA-Berichts. Bei den DiGA sei deshalb dringend ein „gesetzliches Update“ nötig.

Den vollständigen Bericht des GKV-Spitzenverbands zu Inanspruchnahme und Ausgaben für DiGA finden Sie unter: DiGA-Bericht

Einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei DiGA für Hausräztinnen und Hausärzte relevant sind, hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband zusammengestellt. Diese finden Sie unter DiGA für die Hausarztpraxis

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.