Praxen für Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse, die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen überdurchschnittlich viel Strom benötigen, erhalten finanzielle Unterstützung.
Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt, teilten die beiden Ende März mit.
Die Erstattung der Mehrkosten soll ergänzend zu den staatlichen Hilfen fließen. Die Sonderregel gilt zunächst für das Jahr 2023.
red