DigitalisierungErsatzbescheinigung auf digitalem Weg: Einchecken per QR-Code

Dass Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim ersten Praxisbesuch im Quartal vergessen haben, kommt sehr häufig vor. Noch wenigen bekannt: In solchen Fällen kann eine Ersatzbescheinigung (eEB) digital angefordert werden. Das geht zum Beispiel auch dann, wenn nur ein Folgerezept nötig ist.

Gesundheitskarte nicht dabei? Einfach per Kassen-App eine Ersatzbescheinigung anfordern.

Berlin. Dass GKV-Patienten keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Besuch der Praxis bei sich haben, kann mehrere Gründe haben: Entweder wurde sie schlichtweg vergessen oder wegen eines Krankenkassenwechsels liegt noch keine gültige vor. Manchmal ist die Karte auch defekt.

Aber auch ganz ohne Praxis: Bei E-Rezepten reicht ein Anruf und die Verordnungen über das E-Rezept können von der Praxis direkt auf die eGK übertragen werden – ohne dass der Patient persönlich in der Praxis vorstellig werden muss. Allerdings ist dazu erforderlich, dass die eGK nachgereicht wird.

Liegt keine eGK vor, kann eine Ersatzbescheinigung zum Einsatz kommen. Dass die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung auch unkompliziert und schnell elektronisch möglich ist, ist noch wenigen bekannt.

Per App ganz fix zur eErsatzbescheinigung

Das liegt auch daran, dass nur wenige Versicherte die App ihrer Krankenversicherung auf dem Smartphone mit sich führen. Dabei bietet beispielsweise die TK diese Funktion bereits an (siehe Abbildung links).

Bei der TK-App findet sich der Service unter dem Button: Bescheinigungen > Bescheinigungen erstellen > Ersatz für Gesundheitskarte.

Wie auf dem Bild ersichtlich, gibt es für die Versicherten drei Möglichkeiten, um die e-Ersatzbescheinigung anzufordern:

Klickt ein Versicherter auf Möglichkeit 1: Ersatzbescheinigung per PDF erstellen, erhält er die PDF sofort in der digitalen Form. Diese enthält Informationen zu Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kassennummer, Versichertennummer, Versichertenstatus und die Bestätigung, dass der Versicherte bei der Krankenkasse versichert ist sowie die Bestätigung des Leistungsanspruchs.

Praxis: Per Knopfdruck QR-Code erzeugen

Bei der 2. Möglichkeit muss der Versicherte die Fax-Nr. der Praxis angeben und die Ersatzbescheinigung wird von der Kasse direkt an das Faxgerät der Praxis übermittelt.

Für Praxen interessant ist auch die 3. Möglichkeit: Den QR-Code der Praxis zu scannen. Damit Praxen diesen QR-Code für sich erzeugen können (und diesen zum Beispiel auf ein DIN-A4 Blatt ausdrucken und im Wartezimmer aushängen), müssen zwei Voraussetzungen vorliegen: Die Praxis nimmt am KIM-Verfahren teil und die Praxissoftware unterstützt die beiden Anwendungen: “elektronische Ersatzbescheinigung” und “Online Check-in”.

Service auch für Privatversicherte

Weitere Informationen dazu gibt es bei der Gematik unter: Infos zu Ersatzbescheinigung für Praxen. Über einen Button “Ihre KIM-Adresse” gibt die Praxis die eigene KIM-Adresse ein und der QR-Code bzw. eine PDF mit dem QR-Code wird erzeugt.

Diesen QR-Code kann der Patient dann abscannen (siehe Foto) und die eEB wird nach einem Klick auf den Absende-Button an die KIM-Adresse der Praxis gemailt.

Auch für Privatversicherte ist ein Online-Check in einer Arztpraxis möglich – zum Beispiel zum Ausstellen eines E-Rezeptes. Nötig dafür ist die zehnstellige Krankenversichertennummer. Wie es genau funktioniert, ist unter: “Check-in für Privatversicherte” zusammengefasst.

Noch ist diese hilfreiche Funktion zur E-Bescheinigung bei Praxen oder Versicherten kaum bekannt – obwohl es vielfach bereits möglich ist. Schon in diesem Jahr wir die e-Ersatzbescheinigung jedoch flächendeckend zur Verfügung stehen, prognostiziert Thomas Jensen, Projektleiter bei der Gematik für KIM und E-AU und Referent beim Gematik Lunch-Break zu KIM am Donnerstag (6.6.).

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