TelemedizinVideosprechstunde: Ab 1. April neue und alte Spielregeln

Bei den Videosprechstunden gelten ab dem zweiten Quartal alte, aber auch neue Spielregeln: Die Leistungsmenge, die per Video abgerechnet werden darf, wurde beispielsweise auf 30 Prozent erhöht, teilt die KBV mit.

Ab dem 1. April gibt es neue Abrechnungsregeln bei den Videosprechstunden

Berlin. Bis zum 31. März konnten Praxen aufgrund einer Sonderregelung in der Pandemie unbegrenzt Videosprechstunden anbieten und abrechnen. Zum 1. April wurde die Sonderregel nicht verlängert. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte ab sofort 30 Prozent ihrer Patienten per Video behandeln – auch wenn kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat, teilt die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (31.3.) mit.

Vor der Pandemie waren es 20 Prozent. Kassen und KBV hätten sich auf die Erhöhung geeinigt, die allerdings auch im Digitale-Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetz so vorgeschrieben ist.

Mehr Flexibilität bei der Videosprechstunde

Somit kann ab sofort etwa jeder dritte Patient per Video behandelt werden, ohne die Praxis aufsuchen zu müssen, erklärt die KBV. Bei allen anderen Patienten könne die Videosprechstunde flexibel angewendet werden.

Dabei ist jedoch auch die Anzahl an Videosprechstunden begrenzt, die abgerechnet werden darf. Die liegt ab dem 1. April ebenfalls bei höheren 30 Prozent (zuvor galt hier ebenfalls eine Deckelung von 20 Prozent pro Quartal). Die Obergrenze wird je Vertragsarzt gebildet und gilt nicht patientenbezogen, stellt die KBV klar.

Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist weiterhin möglich, es wird allerdings nach bekannten und unbekannten Patienten unterschieden. Bei Patienten, die der Praxis nicht bekannt sind, kann die Arbeitsunfähigkeit (AU) bis zu drei Kalendertage bescheinigt werden. Bei bekannten Patienten ist die AU bis zu sieben Tage möglich.

Portopauschale nicht vergessen

Für das Zusenden der AU-Bescheinigung kann eine Portopauschale abgerechnet werden (Muster 1: 40128 EBM oder Muster 21: 40129 EBM), macht die KBV aufmerksam. Die Portopauschale wurde rückwirkend zum 1. Januar auf 86 Cent erhöht.

Unbenommen davon gelten die Sonderregeln zur telefonischen AU bei leichten Infekten der oberen Atemwege in der Corona-Pandemie noch bis Ende Mai.

Ausgenommen von obigen Begrenzungsregelungen sind Leistungen, die ausschließlich im Videokontakt berechnungsfähig sind, zum Beispiel Videofallkonferenzen mit Pflegekräften (EBM Nr. 01442).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.