Die SüdpfalzDOCsAbrechnung von Geriatrie-Patienten: EBM-Ziffern leicht gemacht

Mit dem Einzug des neuen Reha-Formulars zum 1. Juli dürfen Kassen eine Reha nicht mehr ablehnen. "Einen Meilenstein in der geriatrischen Versorgung" nennt Dr. Christof Heun-Letsch die Neuerungen. Der Abrechnungsexperte und Referent des Seminars "EBM-Ziffern leicht gemacht" gibt Tipps rund um die Abrechnung von Geriatrie-Patienten.

Geriatrischer Patient in der Reha-Maßnahme.

Die medizinische Rehabilitation wird künftig sicher an Fahrt gewinnen, glaubt Dr. Christof Heun-Letsch. Denn Krankenkassen dürfen Reha-Anträge nicht mehr ablehnen, wenn beim Ausfüllen des Musters 64 bestimmte Regeln eingehalten werden.

Wenn Hausärztinnen und Hausärzte also sehen, dass ihre Patienten von einer Reha profitieren, stehen die Ampeln künftig auf grün.

Häufig im Einsatz: EBM Nr. 01622

Die Verordnung einer medizinischen Reha nach EBM Nr. 01611 spült dabei immerhin seit 1. Juli 35,49 Euro in die Praxiskasse. “Bitte vergessen Sie auch nicht, die 01621 abzurechnen, wenn Reha-Sport verordnet wurde”, erinnert Heun-Letsch. Das bringt zwar nur 44 Punkte oder knapp fünf Euro, aber “Kleinvieh macht auch Mist”.

Rückwirkend zum 1. Juli wurde außerdem ein neuer Zuschlag, EBM Ziffer 01613 für die Verordnung geriatrischer Reha eingeführt. Obligater Leistungsinhalt ist die Durchführung von mindestens zwei Funktionstests, mit denen die Schädigungen nachweisbar sind. Für die 01613 gibt es einmal im Krankheitsfall 75 Punkte (8,45 Euro).

Die 01622 Kurplan, Gutachten, Stellungnahme, für die es 83 Punkte gibt, kommt in letzter Zeit in seiner Praxis häufiger zum Einsatz, erklärt Heun-Letsch: “Wenn zum Beispiel die Krankenkasse bei der Beurteilung eines Rehaantrages eine schwere sozialmedizinische Fehlentscheidung trifft, die ich schriftlich korrigieren muss, setze ich diese Ziffer an. Die Fehlentscheidung der Kasse verlangt eine Richtigstellung, also ist meines Erachtens ein Verlangen im Sinne der Erläuterung der Ziffer gegeben”.

Ansonsten: Wenn Anfragen – etwa vom MDK – kommen, sollten Ärztinnen und Ärzte immer auf den Formularen schauen, welche Abrechnung vorgesehen ist. In der Regel ist dies dort abgedruckt.

Das macht jeder: Telekonsilium

Auch das Telekonsilium nach EBM Nr. 01670 (110 Punkte, 12,39 Euro) komme gerade in Corona- zeiten deutlich öfter zum Einsatz als früher, meint Heun-Letsch. Schließlich müsse man häufiger etwas mit einem Arzt oder Therapeuten besprechen, da die in der Pandemie liegen gebliebenen Probleme nun abgearbeitet werden müssen und oft keinen weiteren Aufschub mehr dulden. In diesem Zusammenhang erinnert Heun-Letsch auch an die EBM Nr. 37120 (Fallkonferenz), 86 Punkte oder 9,69 Euro.

Jeder rede unter der Woche mit anderen Kolleginnen und Kollegen. Wichtig sei, an die Abrechnung der zur Verfügung stehenden Ziffern zu denken.

Manchmal ruft auch ein Kollege wegen Nachfragen zu einem Patienten an. Wenn dann die 01671 (128 Punkte, 14,42 Euro) abgerechnet wird, ist die Dokumentation in der Karteikarte wichtig, dass mit dem Arzt gesprochen wurde.

“Recht schräg” nennt Heun-Letsch den Umstand, dass nichts abgerechnet werden darf, wenn der Patient im Krankenhaus liegt und sich der betreuende Arzt etwa mit Angehörigen unterhält oder mit dem Arzt spricht, der den Patienten im Krankenhaus betreut. Dabei seien solche Gespräche oft “sehr wichtig”. Eine Vergütung gibt es dafür dennoch nicht.

Bei Terminvermittlung auch an Zuschlag denken

Oft greift die Hausärztin oder der Hausarzt auch ein, um einen Termin beim Facharzt zu vermitteln. Bei der EBM Nr. 03008 – Zuschlag Terminvermittlung Facharzt (93 Punkte, 10,48 Euro) – ist entscheidend, dass der Termin innerhalb von vier Kalendertagen beim Facharzt vergeben wurde. “Wird am Montag der Termin vereinbart, ist der Freitag noch drin”, fügt Dr. Jonas Hofmann-Eifler, Allgemeinarzt und Vorstand der SüdpfalzDocs, beim Seminar hinzu. Wichtig ist, dass die Betriebsstättennummer der Praxis, an die der Patient vermittelt wurde, bei der Abrechnung angegeben wird.

Bei der hausärztlichen geriatrischen Betreuung ist es mitunter nicht einfach, den geriatrischen Patienten, bei dem die 03360 und 03362 angesetzt werden darf, zu identifizieren.

Praxishilfen erleichtern den Alltag

Abrechnungsexperte Heun-Letsch hat dazu eine Checkliste entwickelt (Interesse an der Liste? Schreiben Sie an: dr.heun-letsch@gemeinschaftspraxis-niederfeld.de; Leserinnen und Leser von “Der Hausarzt” erhalten die Checkliste kostenfrei), an der sich Praxen entlanghangeln können und mit der es sehr einfach ist, den Patienten zu identifizieren: Sobald ein Kreuzchen im grünen Kästchen platziert wird, handelt es sich um einen geriatrischen Patienten.

Sind es zwei oder mehr Kreuzchen in den grünen Feldern, kommt bereits die spezialisierte geriatrische Versorgung ins Spiel.

Für die Einschätzung, ob ein Frailty-Syndrom vorliegt, empfiehlt Heun-Letsch die Tabelle der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DDG) (siehe Abbildung unten, erreichbar unter www.hausarzt.link/MDhCc). Ab Piktogramm 5 auf der Klinischen Frailty Skala der DDG gilt der Patient als Frail. Die Icons der DDG-Skala findet Heun-Letsch dabei sehr hilfreich für die schnelle Einordnung.

Schlaganfall oder Wachkoma? Kein geriatrischer Patient!

Zählt ein Wachkoma-Patient auch als geriatrisch? Das möchte eine EBM-Workshopteilnehmerin wissen. Nein, sagt Heun-Letsch, das ist kein geriatrischer Patient, da keine multidimensionelle Erkrankung vorliegt. Gleiches gelte eigentlich auch für einen Schlaganfallpatienten. Andererseits: “Wenn ein über 70-Jähriger ständig in der Praxis nachfragt, wie er denn nun die Tabletten einnehmen soll und es auch nach der fünften Erklärung nicht verstanden hat, dann handelt es sich um einen geriatrischen Patienten”, so Heun-Letsch. Denn dann liege eine “komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art” vor.

Stellt die Hausärztin oder der Hausarzt am Ende fest, dass es sinnvoll wäre, den Patienten zu einem Geriater zu schicken, kommt die EBM-Nummer 30980 (Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments – 193 Punkte bzw. 21,74 Euro) ins Spiel.

“Zukunftsträchtig und lohnenswert”

Der geriatrisch spezialisierte Arzt kann andererseits die 30981 abrechnen (128 Punkte oder 14,42 Euro). Im Anschluss kommt dann eventuell die EBM Nr. 30984 (Weiterführendes geriatrisches Assessment – 871 Punkte, 98,13 Euro) infrage. Hinzu kommt der Zuschlag 30985 (Fortsetzung geriatrisches Assessment – 319 Punkte, 35,94 Euro) je weitere vollendete 30 Minuten, bis zu zweimal im Krankheitsfall.

Die geriatrische Zusatzbezeichnung, findet Heun-Letsch, ist “abrechnungstechnisch und inhaltlich absolut lohnenswert und zukunftsträchtig”. Geriatrisch spezialisierte Ärzte können etwa mit einem Reha-Antrag und oben genannten Leistungen auf rund 300 Euro für den Patienten in einem Quartal kommen.

Hinzu kommen auch noch Gespräche, erinnert Heun-Letsch. Kommt ein Patient aus der Klinik und die/der behandelnde Hausärztin/Hausarzt spricht mit ihm im Anschluss eine gute halbe Stunde, kann natürlich auch dreimal die Gesprächsziffer 03230 Problemorientiertes Gespräch (128 Punkte, 14,42 Euro) angesetzt werden. Zwar sei die Ziffer budgetiert. Dennoch gebe es immer wieder Praxen, die ihr Budget nicht ausschöpfen.

Dass manche Praxen automatisch bei jedem Erstkontakt eines Patienten am Anfang eines neuen Quartals die 03230 ansetzen (weil die KV die Leistungen, die über das Budget hinausgehen, sowieso streichen) ist gefährlich, findet Heun-Letsch. Schließlich könnte das kontrolliert werden und wenn dann die Dokumentation die Gespräche nicht hergeben, könnte eine Praxis in einer Prüfung in Erklärungsnöte kommen.

Tipp: Individuell dokumentieren

Wird bei Gesprächen die EBM Nr. 35110 (Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen – 193 Punkte, 21,74 Euro) herangezogen, die bei mindestens 15 Minuten bis zu dreimal am Tag berechnungsfähig ist, sei die Dokumentation besonders wichtig.

Hier dokumentiert Heun-Letsch immer die Zusammenfassung mit dem Patienten, die er am Schluss des Gesprächs vereinbart hat: zum Beispiel “Stress mit der Oma”, “Prüfungsängste” oder “Jobverlust”. “Würde ich da allgemein psychosomatische Probleme hinschreiben, wüsste ich möglicherweise schon beim nächsten Patientenkontakt gar nicht mehr, was da los war.” Deshalb ist auch für die eigene Arbeitsweise diese Form der individuellen Dokumentation das A und O für Heun-Letsch.

Als Suchtmediziner, sagt Heun-Letsch, war “ich schon zweimal in einer Prüfung”, obwohl es mit solch einem Schwerpunkt von vorneherein logisch und nachvollziehbar ist, dass die Abrechnungshäufigkeit der Psychoziffern hier höher liegt als der Durchschnitt. Umso mehr schätzt Heun-Letsch eine eigene, gute Dokumentation.

Die Hausarztmedizin ist eine denkende und sprechende Medizin, betont Heun-Letsch zum Schluss noch einmal. Deshalb sei eine gute und nachvollziehbare Dokumentation in diesem Fach äußerst wichtig.

Update des Beitrags am 20. Oktober 2022. Hinweis der Redaktion: Das letzte Update beinhaltet den Hinweis, dass die Checkliste nur kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird. Ausgenommen sind Leserinnen und Leser von “Der Hausarzt”, sie erhalten die Checkliste kostenfrei.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.