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StudieMit DiGA in die Zukunft?

Eine Studie hat untersucht, was Hausärztinnen und Hausärzte von Digitalen Gesundheitsanwendungen halten – und zieht ein gemischtes Fazit.

Hausärztinnen und Hausärzte berichten von positiven Versorgungseffekten durch DiGA. Diese betreffen zum Beispiel die Compliance und das Selbstmanagement bei chronischen Erkrankungen.

In Deutschland sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) seit dem Jahr 2020 per Gesetz in die Regelversorgung integriert worden – ein Schritt, der zu diesem Zeitpunkt weltweit einzigartig war [1]. Seitdem können Ärztinnen und Ärzte gesetzlich Versicherten DiGA auf Rezept verordnen.

Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) [2]. Hierzu müssen Hersteller einen Antrag auf Zulassung stellen und in einem systematischen Evaluationsverfahren verschiedene Anforderungen erfüllen (etwa CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt, Standards zu Datenschutz und Informationssicherheit, Qualität medizinischer Inhalte, Nutzerfreundlichkeit und Robustheit der Anwendung sowie Patientensicherheit). Nutzen und Mehrwert der Anwendung (Versorgungseffekt) sind ausreichend zu belegen [3][4][5]. Seit Anfang 2021 liegen zu immer mehr Krankheitsbildern positiv evaluierte Programme vor. Vor allem das Gebiet der Lifestyle-assoziierten Anwendungen ist stark vertreten [6-13].

Bei der Etablierung von DiGA im Gesundheitswesen nehmen Hausärztinnen und Hausärzte eine Schlüsselstellung ein [14][15]. So ist vorstellbar, dass sie DiGA gezielt zur Gesundheitsförderung oder zum Krankheitsmanagement einsetzen, den Anwendungsprozess begleiten und von Patientinnen und Patienten regelmäßig Vitaldaten erhalten [3][6][11][16][17][18]. Erhebungen haben gezeigt, dass gerade Niedergelassene zwar Einsatzpotenziale von Gesundheits-Apps ausmachen, bislang allerdings immer noch zurückhaltend sind, solche in der Versorgung zu nutzen [14][19][20][21][22][23].

In 2022 hat die Abteilung Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Mainz 96 halbstandardisierte Einzelinterviews mit Hausärztinnen und Hausärzten in Deutschland geführt. Die Studie konzentrierte sich auf Hausärzte, die DiGA bereits verschrieben und im Versorgungsgeschehen eingesetzt haben. Im Zentrum stand die Frage nach Erfahrungen und Beobachtungen im Hinblick auf die Integration von DiGA in die Versorgung.

DiGA als Begleiter

Die interviewten Ärztinnen und Ärzte bekunden in großer Mehrheit, “von Anfang an die klaren Assets dieser neuen Sorte von Gesundheits-Apps”* wahrgenommen zu haben.

“Von DiGA habe ich mir einen ordentlichen Qualitätssprung erhofft. Das bezieht sich auf alle Bereiche, bei denen herkömmliche Gesundheits-Apps oft nicht belastbar sind: Datenschutz, Usability, Zuverlässigkeit bei der Erfassung von Vitalparametern und deren Dokumentation, rechtliche Rahmenbedingungen und so weiter. Ich muss sagen, im Großen und Ganzen sind DiGA ein Schritt in die richtige Richtung.”

DiGA werden als grundsätzlich verlässliche Programme erachtet, die im Vergleich zu anderen Gesundheits-Apps von ärztlicher Seite Patienten “ohne Bedenken nahegelegt und verschrieben” werden können. Ähnliches gilt für Fragen der Rechtssicherheit, wobei hier eine Reihe von Interviewten noch Rückfragen und “gewisse Restzweifel” artikulieren, gerade mit Blick auf Risiken von fehlerhaften Datenerhebungen und Haftungsfragen. Dennoch existiert ein “Grundvertrauen”, weil “hinter DiGA schon ein Gesetzeswerk steht, das deutlich erhöhte Anforderungen an die inhaltliche Qualität stellt, aber eben auch einen Rahmen für die Anwendung in der Praxis aufspannt”.

Rund die Hälfte der Interviewten geht davon aus, dass DiGA bei richtiger Anwendung einen sehr oder eher großen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und/oder Genesung leisten können; die andere Hälfte sieht einen Beitrag, betrachtet diesen jedoch als eher geringer und in einem rein begleitenden Kontext. Im Verhältnis zu normalen Gesundheits-Apps wird die Bedeutung und der Stellenwert von DiGA im Versorgungsgeschehen merklich höher taxiert. Die Befragten führen dies maßgeblich auf das Evaluationsverfahren des BfArM zurück, was “ein Grundlevel an Sicherheit und Zuverlässigkeit einzieht”.

“Ganz entscheidend ist, dass DiGA als Medizinprodukte eingestuft sind. Dabei gibt es vergleichsweise hohe Prüfungskriterien, die Hersteller zu erfüllen haben.”

Stärkung des Empowerments

Der wahrgenommene Nutzen von DiGA variiert nach Anwendungsfeld. Nahezu sämtliche Interviewte halten es für sinnvoll, wenn diese bei der Selbstkontrolle von Risikofaktoren (Gewicht, Blutdruck, Blutzucker etc.), Lebensstiländerungen (wie Ernährung, Raucherentwöhnung, Bewältigung psychischer Problematiken), präventiven Maßnahmen sowie dem Medikamentenmanagement helfen. Eine unmittelbare Unterstützung beim Monitoring und der Therapie chronischer Erkrankungen befürworten zwei von drei Befragten.

Die wichtigsten Vorteile einer DiGA-Nutzung im Praxiskontext bestehen nach Auffassung der Befragten allem voran in einer Motivations- und Compliancesteigerung. Auch die Dimension einer Stärkung des Empowerments und der Gesundheitskompetenz sowie der Erreichung neuer Gruppen von Patienten schätzen sie als bedeutsam ein.

“In meiner Arbeit mit Patienten habe ich schon oft beobachtet, dass es einfach einen Unterschied für das Krankheitsmanagement hat, ob der Patient sich ohnmächtig und passiv fühlt oder ob er glaubt, aktiv teilzuhaben. […] Genau dieses Gefühl der Kontrolle und Mitsteuerung können DiGA effektiv verstärken.”

Ein Teil der Befragten macht auch auf potenzielle Effektivitäts- und Effizienzvorteile für die Arzt-Patient-Vernetzung aufmerksam, etwa indem via DiGA Vitaldaten gemessen und (idealerweise durch Einbindung in die Praxissoftware) an die Praxis übertragen werden können. Aus Sicht mehrerer Befragter lassen sich Krankheiten oder Krankheitsrisiken damit zielgerichteter und individueller behandeln.

Chancen und Risiken

Als Risiken von DiGA benennt ein Teil der Befragten trotz Prüfung durch das BfArM Sorgen vor mangelnder (Daten-)Sicherheit, etwa wegen vorhandener Datenlecks. Auch stehen einigen Befragten “gerade bei komplexen Programmen, deren Bedienung nicht immer intuitiv ist”, unerwünschte Effekte wie Fehlmessungen aufgrund einer zu geringen Eignung für bestimmte Patientengruppen vor Augen. So könnten fehlerhafte Gesundheitsdaten gesammelt werden oder im Extremfall Therapien fehlschlagen.

“Wenn wir es realistisch betrachten, birgt die Anwendung solcher digitaler Tools Chancen und Risiken gleichermaßen. Deshalb ist die ärztliche Steuerung und Abwägung entscheidend. Welches Programm ist welchem Patienten zumutbar? Diese qualifizierte Einschätzung kann nur ein Arzt treffen, aber der braucht natürlich auch das entsprechende Hintergrundwissen oder muss eine Ahnung haben, wo er sich informiert.”

Damit eine DiGA für eine Empfehlung oder Verordnung in Frage kommt, ist den Befragten besonders wichtig, dass das Programm übersichtlich, leicht verständlich und einfach anwendbar ist. Die DiGA soll personenbezogene Daten bestmöglich schützen, Möglichkeiten der Individualisierbarkeit bieten sowie Patienten im Alltag auf spielerischem Weg zu mehr Gesundheitsbewusstsein motivieren (etwa über Gamification-Elemente). Ein erheblicher Teil des Samples betont als weitere Voraussetzung, dass Ärzten zu dem entsprechenden Programm seriöse, belastbare Informationsquellen vorliegen müssen.

Zugewinn an Vertrauen

Etwas mehr als die Hälfte der Interviewten geben an, dass sie Patienten vor der DiGA-Einführung die Anwendung bestimmter Gesundheits-Apps nahegelegt haben, sodass gewisse, allerdings oft unsystematische Erfahrungen mit digitalen Anwendungen vorhanden waren.

“Meine Vorerfahrung mit Gesundheits-Apps basiert auf Einzelfällen. Und diese Einzelfälle ergaben sich maßgeblich dadurch, dass der Patient schon E-Health-Tools genutzt hat oder eine große Bereitschaft gezeigt hat, diese zu nutzen. Das heißt, ich habe nicht viel gemacht; ich habe den Prozess nicht angestoßen. Mit der DiGA-Verschreibung ändert sich das.”

Im Fall von DiGA hat sich die Bereitschaft zur Empfehlung und Anwendung nach Schilderung vieler Befragter positiv verändert. Rund zwei Drittel geben an, dass es – “wenn auch bislang auf begrenztem Niveau” – eine Regelmäßigkeit in der Nutzungspraxis von mHealth gebe. Dies wird mit einem Zugewinn an Vertrauen und Zuverlässigkeit aufgrund des mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz etablierten Prüfprozesses beim BfArM begründet.

Bezogen auf konkrete Anwendungsbereiche fand eine DiGA-Verordnung hauptsächlich in den Bereichen Prävention und Selbstkontrolle, Lifestyle und Bewegungsförderung statt. Vermehrt genannt werden Anwendungen zur Lebensstiländerung bei Diabetes mellitus Typ 2 und starkem Übergewicht sowie zur Bewegungsprävention, zum Umgang mit depressiven Episoden, Schlafstörungen und Tinnitusleiden.

Auf die Frage nach ihrer grundsätzlichen Erfahrung geben nahezu alle Befragten an, die verordneten Anwendungen hätten sich insgesamt als nützlich erwiesen. Positive Effekte in Bezug auf Gesundheitsvorsorge und/oder Genesung wurden verbreitet beobachtet. Diese betreffen vor allem Aspekte wie verbesserte Compliance und das Selbstmanagement bei chronischen Erkrankungen, die Steigerung der Mobilität oder eine feststellbare Gewichtsreduktion (Tab. 1). Mit Blick auf beobachtete Mehrwerte fällt das Urteil für DiGA in den Anwendungsbereichen Prävention und Selbstkontrolle, gesundheitsorientierter Lifestyle und Bewegungsförderung am besten aus. Negative Effekte berichten sieben Interviewte; diese beziehen sich auf eine zu komplizierte, die Patienten überfordernde Gestaltung in der Anwendung oder die negative Beeinflussung gesundheitsängstlicher Menschen.

Infos zu DiGA nicht ausreichend

Wie könnten DiGA für das (haus-)ärztliche Versorgungsgeschehen zugänglicher und damit attraktiver werden? Zahlreichen Ärztinnen und Ärzten fehlt es an zuverlässigen und fundierten Informationsmöglichkeiten über DiGA. Das DiGA-Verzeichnis sehen viele kritisch, da es nicht detailliert genug und mitunter zu nah an den Herstellerangaben abgefasst sei.

Als mögliche Informationsplattform mit einem DiGA-Schwerpunkt schlagen verschiedene Befragte das Nationale Gesundheitsportal (www.gesund.bund.de) vor, ggf. mit einer Sektion speziell für Ärztinnen und Ärzte.

Trotz einer vergleichsweise hohen Zufriedenheit mit verwendeten DiGA wird Nachsteuerungspotenzial bei der Nutzerführung und Usability sowie beim Ausbau von Interaktivität und Gamification-Elementen gesehen. Die Aufnahme einer DiGA-Nutzung in evidenzbasierte Leitlinien wäre aus Sicht der Befragten ebenfalls ein wichtiger Schritt.

Um die hausärztliche Versorgung insgesamt stärker für eine Nutzung von DiGA zu öffnen, plädieren die Befragten für ein flächendeckendes, CME-zertifiziertes ärztliches Weiterbildungsangebot.

Wichtig ist den Befragten, dass DiGA aufgrund ihrer Benutzerlogik nicht zu Fehldeutungen bei Patientinnen und Patienten oder einer verkürzten Fixierung auf bestimmte Parameter führen.

Fazit

  • Befragte Hausärztinnen und Hausärzte erachten DiGA als sicherer und zuverlässiger als gewöhnliche Gesundheits-Apps und berichten von positiven Effekten, obgleich noch wenige diese verordnen. Damit bieten sich günstige Voraussetzungen für eine Implementierung in der Primärversorgung.
  • Aufgrund möglicher Risiken halten es die Befragten aber auch für entscheidend, dass es eine ärztliche Steuerung und Abwägung für den DiGA-Einsatz gibt.
  • Um DiGA flächendeckend in der hausärztlichen Praxis zu verankern, sollten Allgemeinmediziner über die Grundlagen der gesetzlichen, rechtlichen und praktischen Anwendung besser informiert und Bedenken sowie Wünsche adressiert werden. Zentral erscheinen flächendeckende Schulungen, die über Rahmenbedingungen, Nutzen und Limitationen des DiGA-Einsatzes aufklären und Strategien aufzeigen, wie sich digitale Tools systematisch einbinden lassen. Auch besteht Bedarf nach belastbaren Informations- und Recherchequellen, um geeignete Anwendungen auszuwählen.

Interessenkonflikte: Die Autoren haben keine deklariert.

Literatur:

  1. Bundesgesetzblatt (2020) Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start. xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s2562.pdf#__bgbl__%2F%2F* %5B%40attr_id%3D%27bgbl119s2562.pdf %27%5D__1601186193941
  2. Bundesgesetzblatt (2020) Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung, DiGAsV). https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start. xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s0768.pdf#__bgbl__%2F%2F* %5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0768.pdf %27%5D__1601186510410
  3. Brönneke JB, Debatin JF, Hagen J, Kircher P, Matthies H (2020) DiGAs Vademecum. Was man zu Digitalen Gesundheitsanwendungen wissen muss. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin
  4. Kuhn E, Rogge A, Schreyer K, Buyx A (2022) Apps auf Rezept in der Arztpraxis, aber wie? Fallbasierter Problemaufriss medizinethischer Implikationen bei der Nutzung von DiGAs. Gesundheitswesen 84: 696-700
  5. Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (2022). Für Leistungserbringer. https://DiGAs.bfarm.de/de/leistungserbringer
  6. Albrecht U-V (Hrsg) (2017). Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps (CHARISMHA). Medizinische Hochschule Hannover. http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00060000
  7. König, IR, Mittermaier M, Sina C, et al. (2022). Evidence of positive care effects by digital health apps—methodological challenges and approaches. Innere Medizin 63:1298-1306
  8. Dahlhausen F, Zinner M, Bieske L et al. (2021) Physicians’ attitudes toward prescribable mHealth apps and implications for adoption in Germany: mixed methods study. JMIR Mhealth Uhealth 9(11): e33012
  9. Ernstings C, Dombrowski SU, Oedekoven M et al. (2017) Using Smartphones and Health Apps to Change and Manage Health Behaviors: A Population-Based Survey. Journal of Medical Internet Research 19(4): e101
  10. Ernsting C, Stuhmann LM, Dombrowski SU et al. (2019) Associations of Health App Use and Perceived Effectiveness in People With Cardiovascular Diseases and Diabetes: Population-Based Survey. JMIR Mhealth Uhealth 7(3): e12179
  11. Gerlinger G, Mangiapane N, Sander J (2021) Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Chancen und Herausforderungen aus Sicht der Leistungserbringer. Bundesgesundheitsbl 64(10): 1213-1219
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  16. Jorzig A, Matusiewicz M (Hrsg.) (2021) Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Rechtliche Grundlagen, innovative Technologien und smarte Köpfe. medhochzwei, Heidelberg
  17. Brandt CJ, Søgaard GI, Clemensen J, Sndergaard J, Nielsen JB (2018) General Practitioners‘ Perspective on eHealth and Lifestyle Change: Qualitative Interview Study. JMIR Mhealth Uhealth 6: e88
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  23. Wangler J, Jansky M (2020) Gesundheits-Apps als Instrumente der Prävention? – Eine Interviewstudie zu Potenzialen für das hausärztliche Setting. Präv Gesundheitsf 15: 340-346
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  27. Wangler J, Jansky M (2023) Bedeutung und Einsatzpotenziale von Gesundheits-Apps in der diabetologischen Versorgung – Ergebnisse einer Befragungsstudie. Diabetologie und Stoffwechsel 18:69-77
  28. Byambasuren O, Beller E, Hoffmann T, Glasziou P (2020) Barriers to and facilitators of the prescription of mhealth apps in Australian general practice: qualitative study. JMIR mHealth UHealth 8: e17447
  29. Dahlhausen F, Zinner M, Bieske L et al. (2022) There’s an app for that, but nobody’s using it: Insights on improving patient access and adherence to digital therapeutics in Germany. Digital Health 8: 205520762211046
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