DigitalisierungGesundheitsapps: Studien auch hier Standard

Von Spielerei könne keine Rede sein. Auch bei Gesundheitsapps spielt, so das Bundesgesundheitsministerium, Evidenz eine große Rolle. Rund 80 Prozent der Gesundheitsapps, die in das Verzeichnis Digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen werden wollen, fügen dem Antrag heute bereits randomisierte kontrollierte Studien bei. Eine Garantie für eine Zulassung ist das aber noch lange nicht.

Gesundheitsapps seien keine Spielerei, betont das Bundesgesundheitsministerium.

Berlin. Mit Zahlen wollen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und sein Think Tank, das Health Innovation Hub (hih), belegen, dass die Gesundheitsapps keine „Spielerei“ sind, sondern „ein guter Weg zu einer tollen Medizin“, wie Gottfried Ludewig, Digitalisierungschef im BMG, sagt. Noch immer sind er wie auch das hih-Team davon berauscht, wie schnell es die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die ambulante Versorgung schafften.

Anfängliche Skepsis schnell verflogen

Anfangs sei man im BMG skeptisch gewesen, ob es die DiGAs über das Digitale-Versorgungsgesetz bis über das Kabinett hinaus schaffen. Dann habe es nur zehn Monate gedauert, bis nach dem Bundestagsbeschluss die erste Gesundheitsapp auf dem Markt gewesen sei, berichtet Ludewig auf der hih-Veranstaltung „Gesundheit digital“. Getragen worden seien alle Beteiligten von dem Gefühl „wir können etwas verändern“, nachdem 15 Jahre nur geredet worden und nichts passiert sei.

Studie noch keine Garantie für Zulassung

Vom Wind of Change erfasst wurde offenbar auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das für die Zulassung der DiGAs zuständig ist. „Wir wurden von anderen als Bremsklotz gefürchtet, aber wir haben uns als Gatekeeper und Enabler gesehen“, sagt BfArM-Chef Dr. Karl Broich. Das BfArM sieht er künftig als wichtige digitale Gesundheitsbehörde.

Nach Darstellung des BfArM wurden bisher 89 Anträge auf Aufnahme einer App in das DiGA-Verzeichnis gestellt. 20 Anwendungen wurden zugelassen, fünf davon dauerhaft, die restlichen 15 erst einmal vorläufig. Vier DiGAs wurden abgelehnt und 42 zunächst zurückgezogen, in den meisten Fällen, weil die Studien mangelhaft oder die Datenauswertung unzureichend waren. Bei 79 Prozent der Anträge legen die Hersteller eine randomisierte kontrollierte Studie als Evidenznachweis vor. Bei einem Viertel der beantragten Apps ist eine ärztliche Begleitung notwendig. Laut Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) werden rund zwei Drittel der DiGAs von Ärzten verordnet. (red)

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