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Editorial HA 16/24E-PA: Traum oder Albtraum?

Mit wenigen Klicks können Sie Laborbefunde, Behandlungsdaten von anderen oder Änderungen im Medikationsplan einsehen. Die elektronische Patientenakte (E-PA) bietet die Chance, die Behandlung besser zu vernetzen und Sie als Hausärztinnen und Hausärzte zu entlasten, weil zeitraubende Nachfragen entfallen.

Das Fachkonzept der Gematik liest sich wie ein Traum. Doch ob dieser sich erfüllt, wird sich ab Mitte Januar zeigen. Dann wird die E-PA in Hamburg und Franken vier Wochen getestet, bevor sie ab Mitte Februar für alle relevant wird. Dr. Kristina Spöhrer, im Bundesvorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes für Digitales zuständig, betonte daher jüngst, dass die Anwendungen oft nur holprig laufen und sich das zwingend bessern müsse. Man darf also zweifeln, ob das bis Januar gelingt.

Aktuell gleicht die E-PA eher einer Black Box. Zwar gibt es viele Informationen, aber diese sind oft noch oberflächlich. Zudem wird die E-PA in jeder Praxissoftware anders aussehen. Die E-PA-Serie soll dennoch einen Einblick geben, was auf Sie zukommt. Im Artikel “E-PA: Medikationsliste – Vieles geht automatisch” lesen Sie, wie die Medikationsliste ab Januar starten soll. Ergänzend dazu listet das Fachkonzept perspektivisch weitere Funktionen:

  • Die Liste zeigt standardmäßig die letzten zwölf Monate. Sie können diese aber auch auf drei, sechs oder 18 Monate einstellen.
  • Einträge sollen bei Bedarf angepasst werden können, etwa beim Absetzen oder bei Begrenzung des Einnahmezeitraums.
  • Versicherte sollen an Einnahme und mehr erinnert werden können.

Und wenn Versicherte den Einträgen widersprechen? Hier gibt es zwei Fälle: Wird dem Medikationsprozess (siehe Artikel: E-PA: Medikationsliste – Vieles geht automatisch) nicht zugestimmt, müssen Medikationsplan und Zusatzinfos zur Arzneitherapiesicherheit gelöscht werden; Sie können dann die Medikationsliste nicht mehr einsehen.

Widersprechen Versicherte auch der Übertragung aus dem E-Rezept- Fachdienst, ist ebenso die Medikationsliste zu entfernen. Freilich können Versicherte ihren Widerspruch jederzeit widerrufen… Bleibt zu hoffen, dass das nicht zu Chaos führt!

Ihre

Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt”

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