ArzneimittelBundesopiumstelle: Das gilt für Betäubungsmittel und Cannabis auf Reisen

Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel oder medizinisches Cannabis angewiesen ist, muss auf Auslandreisen einiges beachten. In der Regel ist eine Bescheinigung der Ärztin bzw. des Arztes nötig.

Was muss bei Betäubungsmitteln bzw. medizinischem Cannabis bei Auslandsreisen beachtet werden?

Köln/Bonn. Patientinnen und Patienten, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, teilt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Montag (17.6.) mit.

Damit es bei der Einreise keine Probleme am Urlaubsort gibt, sind allerdings einige Regeln zu beachten. Demnach können Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, “in einer angemessenen Menge” als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.

Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung der Ärztin bzw. des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.

Generelles Verbot in manchen Ländern

Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthält.

Auch hier ist die Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vorgesehen und eine beglaubigte Bescheinigung ist erforderlich.

Allerdings warnt die Bundesopiumstelle: „Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell.“

Beglaubigte Bescheinigung auch für medizinisches Cannabis

Auch wenn medizinisches Cannabis seit 1. April 2024 in Deutschland nicht mehr zu den Betäubungsmitteln zählt, ist das in dem meisten Schengen-Staaten und anderen Ländern der Fall. Für Reisen mit medizinischem Cannabis wird deshalb in der Regel auch eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.

Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. at

Die nötigen Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM im Internet zusammengestellt:

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