Nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) wird die Honorierung von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten für die Teilnahme an Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften beziehungsweise Pflegekräften nach der Gebührenordnungsposition 01442 im EBM ab 2025 nur noch innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt.
Zum Hintergrund: Die Leistung nach der EBM-Nr. 01442 wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 in den EBM aufgenommen und zunächst außerhalb der MGV vergütet (BA-Beschluss 453. Sitzung).
Leistung selten abgerechnet
Bei der Überprüfung gemäß Teil B des genannten Beschlusses Nummer 2 hat der BA festgestellt, dass die Leistungsmengenentwicklung der GOP 01442 eine weitere extrabudgetäre Vergütung (EGV) und damit eine Förderung nicht mehr erforderlich macht.
Die Beratungen in den Gremien des BA wurden auch dadurch geprägt, dass die Leistung selten berechnet wird und deshalb ein relativ geringer Leistungsbedarf resultiert.
Verfahren soll vereinfacht werden
Aus diesem Grund hat der BA auch in einer Protokollnotiz vereinbart zu prüfen, ob in ähnlich gelagerten Fällen das Verfahren zur Überführung von Leistungen in die MGV vereinfacht werden kann. (GWZ)
Der Beschluss ist abrufbar unter: BA zu EBM Nr. 01442