© Der HausarztAbrechnung auf einen Blick
GOÄ
Beratung und Untersuchung werden mit den Nrn. 1 und 7 abgerechnet, die Sonografie mit den Nrn. 410 und dreimal 420. Für die Urinuntersuchung die Nrn. 3511 (Streifentest), 3531 (Sediment) und 4605 (Eintauchnährboden).
Für die Blutentnahme kommt die Nr. 250 zur Abrechnung, zusätzlich der Abrechnungspositionen für die in der Laborgemeinschaft abgearbeiteten Blutuntersuchungen. Später die Nrn. 5 und 3.
HZV
In Westfalen-Lippe ist mit Ausnahme der AOK in allen anderen Verträgen (BKK, EK, IKKclassic, Knappschaft, LKK und TK) die Sonografie des Abdomens (33042) mit der Quartalspauschale abgegolten. Lediglich bei der AOK wird sie als Einzelleistung mit 21,00 Euro vergütet.
Der Eintauchnährboden (32151) dagegen ist in keinem Ziffernkranz enthalten und muss demzufolge immer über die Regelversorgung der KV abgerechnet werden.
Schwerpunkt: Sonografieleistungen bei EBM-Abrechnung
Die für Hausärzte relevanten Sonografiepositionen im EBM sind die Nummern 33012 (Schilddrüse), 33042 (Abdomen und Retroperitonealraum) und 33043 (Uro-Genitalorgane).
Für die Abrechnung aller Sonografieleistungen ist nach den Allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt 33 EBM eine entsprechende Genehmigung der KV gemäß den Sonografie-Richtlinien erforderlich.
33012 EBM
Die Sonografie der Schilddrüse ist einmal pro Sitzung abrechenbar und beinhaltet die Untersuchung der gesamten Schilddrüsen, also beider Schilddrüsenlappen. Sie ist mit 77 Punkten bewertet – dies entspricht derzeit 8,85 Euro.
33042 EBM
Die Nr. ist abrechenbar bei der “Untersuchung des Abdomens oder dessen Organe und/oder des Retroperitoneums oder dessen Organe einschl. der Nieren”. Auch wenn das Abdomen bzw. der Retroperitonealraum als Ganzes benannt ist, so kann die Nr. 33042 aber auch dann abgerechnet werden, wenn lediglich ein einzelnes Organ untersucht wird.
Die Angabe der untersuchten Organe ist anders als bei GOÄ-Abrechnung hier jedoch nicht erforderlich. Werden die Nieren als einzige Organe untersucht, dann greift allerdings die Nr. 33043. Die Bewertung liegt bei 143 Punkten (entsprechend aktuell 16,43 Euro).
Wird die Nr. 33042 neben der Sonografie im Rahmen des Bauchaorten- aneurysma-Screenings (Nr. 01748) abgerechnet, wird die Bewertung der GOP 33042 um 70 Punkte auf 73 Punkte reduziert.
33043 EBM
Die Nr. 33043 steht für die “sonografische Untersuchung eines oder mehrerer Uro-Genital-Organe”. Hier ist schon in der Leistungslegende erwähnt, dass bereits die Untersuchung eines Organs für die Abrechnung ausreicht.
Auch das Honorar der Nr. 33043 wird gekürzt, wenn gleichzeitig ein Bauchaortenaneurysma-Screening durchgeführt wird, diesmal aber lediglich um 7 Punkte von ursprünglich 82 Punkte (9,42 Euro) auf dann 75 Punkte.
Bei einer Untersuchung, beispielsweise zur Beurteilung einer Restharnbildung und zweimaliger Sonografie vor und nach Miktion, ist die Nr. 33042 dennoch nur einmal abrechenbar, da sie entsprechend dem Legendentext “je Sitzung” abgerechnet wird.
Quellen:
1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)
2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
3. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)
4. Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2023
5. www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006
6. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche