Berlin. Nach Bekanntwerden der neuen Testverordnung hagelte es Kritik von Seiten der Ärzteschaft: Die vielen Fälle, wann getestet werden muss, welche Nachweise erforderlich sind und wann eine Eigenbeteiligung der getesteten Person einkassiert werden muss, bedeutet für Praxen einen neuen Bürokratieberg.
Viele Praxen lehnen es deshalb bereits ab, die Testungen durchzuführen. Nichtsdestotrotz sind nun die verschiedenen Abrechnungsziffern für die unterschiedlichen Testkonstellationen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) festlegen muss, bekannt geworden. Ob diese so von den Kassenärztlichen Vereinigungen auch eins zu eins umgesetzt werden, ist aktuell noch ungewiss. Die neuen Ziffern, die in Rheinland-Pfalz von der KV RLP vorgegeben wurden, sind in der Tabelle abgebildet.
Auch die KV Westfalen-Lippe hat neue Ziffern veröffentlicht. Andere – wie etwa die KV Baden-Württemberg – arbeitet noch daran.
“Der Hausarzt” hat für Praxisteams eine Praxishilfe erarbeitet, die Abrechnungsziffern und nötige Nachweise für die neuen Bürgertests zusammenstellt. Diese können sich Praxisteams kostenfrei auf der Coronaseite unter “Ambulantes Management” herunterladen und die Ziffern gegebenenfalls anpassen – je nach Vorgabe der jeweiligen KV.