Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

OrganspendeLauterbach: Organspende-Register startet am 18. März

Eigentlich hätte das Organspende-Register längst starten sollen. Nun soll es tatsächlich bald so weit sein. Doch Patientenschützer sehen noch einige Probleme.

Das Organspenderegister soll zum 18. März an den Start gehen. Aber noch fehlt es an vielen Stellen.

Berlin. Das geplante Organspende-Register soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im März online gehen. “Das digitale Organspende-Register wird am 18. März nun endlich an den Start gehen”, sagte der Politiker der “Rheinischen Post” (Samstag 17.2.).

Es werde den Organspende-Mangel nicht sofort beheben, sei aber ein wichtiger Schritt nach vorn. “Die Eintragung erfolgt völlig freiwillig, hilft aber den Kliniken, schneller zu handeln”, sagte Lauterbach.

Die Einführung des Registers hatte sich mehrfach verzögert – es war 2020 beschlossen worden. In dem Register soll man Erklärungen zu seiner Organspendebereitschaft online speichern können. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.

Ausstattung von Ämtern reicht nicht

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte am Sonntag (18.2.), dass nicht noch mehr wertvolle Zeit verstreichen dürfe. Zugleich kritisierte er, dass kaum ein Pass- oder Bürgeramt in der Lage sei, dem “rechtlichen Auftrag der Informationspflicht nachzukommen”.

Ebenso fehlten die digitalen Anschlüsse zum Register. “Der Streit ums Geld überlagert alles. Die Regierungschefs der Länder sind aufgefordert, jetzt einen verbindlichen Deutschlandfahrplan für die Anbindung des Online-Organspenderegisters in den Städten und Gemeinden festzulegen”, sagte Brysch der dpa.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist Deutschland im internationalen Vergleich Schlusslicht bei der Organspende. Es bestehe ein erheblicher Mangel an Spenderorganen.

Lauterbach plädiert für Widerspruchslösung

Mitte Januar warteten demnach rund 8400 Menschen bundesweit auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor.

Lauterbach sprach sich erneut für die Widerspruchslösung bei der Organspende aus. Diese sei “der einzige Weg, den Mangel wirklich zu beheben”.

Damit wäre für die Organentnahme nicht mehr die Zustimmung des Betroffenen oder eines engen Angehörigen beziehungsweise eines Bevollmächtigten erforderlich wie bei der aktuell geltenden erweiterten Zustimmungslösung. Vielmehr gälte grundsätzlich jeder Mensch als Organspender, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen, oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach seinem Tod.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.