Forum PolitikReform: Keine Weiterbildung light!

Schlanker und ohne Hierarchie: Die Musterweiterbildungsordnung soll entschlackt werden, darf dabei aber nicht das Ansehen einzelner Fächer abwerten. Auch darüber wird beim Deutschen Ärztetag Ende Mai sicher wieder kontrovers diskutiert. Für den Deutschen Hausärzteverband ist klar: Alle angehenden Allgemeinmediziner müssen auch in einer allgemeinmedizinischen Praxis weitergebildet werden.

Wie steht es um die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO)? Antworten wird der Deutsche Ärztetag in Hamburg vom 24. bis zum 27. Mai bringen. Seit 2011 arbeiten die Gremien der Bundesärztekammer (BÄK) unter der Leitung von Dr. Franz Bartmann an einer grundlegenden Novellierung.

Die Tatsache, dass eine Reform der MWBO alle Fachgebiete betrifft und auch das Selbstverständnis einiger Fächer in Frage stellt, war bei den letzten Novellierungen immer der Grund für mehr oder weniger kontroverse Debatten bei Ärztetagen. Dies hatte auch dazu geführt, dass die ersten Entwürfe einer neuen Struktur der MWBO, die auf der Grundlage einer „Kompetenzpyramide“ formuliert waren, stark kritisiert wurden.

Hintergrund für diese Systematik war der Wunsch, die Weiterbildungsinhalte zu entschlacken. Zu diesem Zweck wurden die in der Weiterbildung zu erwerbenden Inhalte verschiedenen (Kompetenz-) Ebenen zugeordnet. Dadurch entstand allerdings der Eindruck, dass typische allgemeinmedizinische Inhalte auf einer niedrigeren Kompetenzstufe angesiedelt sind. Denn das höchste Kompetenzlevel („Beherrschen“) war denjenigen Qualifikationen vorbehalten, die durch Kennzahlen nachweisbar, also typischerweise eher technischer Natur sind.

Von dieser Hierarchisierung der Kompetenzen ist mittlerweile Abstand genommen worden zugunsten von sogenannten „Weiterbildungsmodi“. Bei Anhörungen in der Bundesärztekammer wurde deutlich, dass mittlerweile fast 100 Prozent aller notwendigen Kompetenzen im Fachgebiet Allgemeinmedizin auf der (ehemals höchsten) Ebene des „Beherrschens“ angesiedelt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Vertreter der Allgemeinmedizin gegenüber einer Novellierung der MWBO zu erhöhen.

Logbuch bleibt

Ganz wegfallen werden durch die Reform der MWBO die „(Muster-) Richtlinien“, in denen bislang die Kennzahlen definiert wurden, die nachzuweisen sind, um den Erwerb bestimmter Kompetenzen zu belegen. Die zum Teil völlig überhöhte Anzahl nachzuweisender – insbesondere technischer – Untersuchungen, hat in der Vergangenheit häufig zu viel Unwillen und Unzufriedenheit sowohl bei den Weiterbildern wie auch bei den Ärzten in Weiterbildung (ÄiW) geführt. Um die Tätigkeiten und die erworbenen Kompetenzen dennoch belegen zu können, wird ein neues elektronisches Instrument der Dokumentation entwickelt, das Bestandteil der MWBO sein soll. Dieses Dokument, das den Arbeitstitel „Logbuch“ behalten hat, soll in Zukunft die Richtlinien ablösen.

Welches sind die zentralen Forderungen des Hausärzteverbandes in den weiteren Verhandlungen mit der BÄK? Besonders wichtig wird es sein, die notwendigen und bereits jetzt in der Praxis und Weiterbildungsordnung vorhandenen Qualifikationen der Koordination, Patientensteuerung und Langzeitbetreuung weiter zu stärken.

Diese typischen und für die hausärztliche Betreuung unverzichtbaren Qualifikationen, die strukturiert nur in der Allgemeinmedizin erworben werden können, sind das Handwerkszeug für jeden Allgemeinmediziner. Es ist deswegen von großer Bedeutung, dass die Weiterbildung obligatorisch zum Teil in der Praxis eines Facharztes/Fachärztin für Allgemeinmedizin erfolgt. Auch wenn andere Fachgebiete wie die Innere Medizin zum Teil die hausärztliche Versorgung abdecken, ist es unstrittig, dass ein Facharzt für Allgemeinmedizin auch in der Praxis eines Allgemeinarztes weitergebildet werden muss.

Den obligatorischen WB-Abschnitt Innere Medizin sollen ÄiW nach der Vorstellung des Hausärzteverbandes auch in der ambulanten Versorgung leisten können. Damit würde sich die obligatorische Weiterbildungszeit in der Klinik verkürzen. Um eine breite Weiterbildung auch in anderen patientennahen Fächern zu ermöglichen, werden weiterhin 18 Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung notwendig sein, wobei mindestens zwei Fächer absolviert werden müssen.

Beim Deutschen Ärztetag gibt es einen Sachstandsbericht. 2017 sollen die Delegierten des Ärztetags dann über die novellierte MWBO abstimmen. Bis dahin müssen die Vertreter der Allgemeinmedizin in Berufsverband und Fachgesellschaft die hohe Kompetenz und Qualifikation der Fachärzte und Fachärztinnen für Allgemeinmedizin auch in der neuen MWBO einfordern.

Lesen Sie auch: Ärztetag: GOÄ, Akademie und mehr

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.