Tätigkeitsbericht 2022Bundesamt rügt Krankenkassen an zwei Stellen

Als Aufsichtsbehörde über 59 bundesunmittelbare Krankenkassen legt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Im aktuellen prangert das BAS insbesondere zwei Praktiken der Kassen an.

Einige Krankenkassen haben Werbeausgaben auf Präventionskosten verbucht, kritisiert die Rechtsaufsicht.

Bonn. Klassische Aufsichtsthemen des BAS sind die Prüfung der Widerspruchsbearbeitung sowie die Sicherstellung und der Ausbau der Hilfsmittelversorgung. Bei der Prüfung der Vorschriften zur Widerspruchsbearbeitung bemängelt das BAS in seinem Tätigkeitsbericht 2022 gleich mehrere Rechtsprobleme.

In Arbeitsanweisungen hieß es zum Beispiel, den Versicherten ein oder mehrere Male telefonisch zu kontaktieren. Ziel der Anrufe: Die Versicherten sollten motiviert werden, ihren Widerspruch zurückzunehmen.

Dabei wurden die Versicherten nicht über die Rechtsfolgen der Rücknahme des Widerspruchs informiert, kritisiert das BAS weiter. Auch sei Versicherten durch irreführende Schreiben der Krankenkassen vielfach der Eindruck vermittelt worden, die Ablehnung des Widerspruchs sei bereits beschlossene Sache.

Werbeausgaben als Prävention verbucht

Ein weiterer Punkt, den das BAS aufdeckte, war, dass die Ausgaben für einzelne Werbemaßnahmen von Krankenkassen auf Buchungskonten für Präventionsleistungen verbucht wurde. Dies sei problematisch, erklärt das BAS, weil laut Gesetz Krankenkassen mindestens 7,94 Euro pro Versicherten für Präventionsleistungen ausgeben müssen.

Die falsche Verbuchung von Werbeausgaben auf Präventionskosten führten zu einer irreführenden Darstellung der Finanzmittel. Auch Mitgliederzeitschriften der Krankenkassen, die lediglich Imagewerbung beinhalteten und nicht auf oder kaum übe Leistungen der Krankenkassen informierten, prangerten das BAS an.

Lücken bei der Hilfsmittelversorgung

In einem Sonderbericht 2022 hat das BAS außerdem die Qualität der Hilfsmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung untersucht. Die Auswertung habe gezeigt, kritisiert das BAS, dass noch immer nicht alle Krankenkassen ihrer Verpflichtung nachkommen würden, mit Hilfsmittelleistungserbringern eine ausreichende Anzahl an Verträgen abzuschließen. Auch informierten sie – trotz der gesetzlichen Verpflichtung – nur vereinzelt über wesentliche Vertragsinhalte zu den geschlossenen Verträgen.

Zur Rechtsaufsicht des BAS: Bundesunmittelbare Krankenkassen sind solche, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Dabei handelt es sich in der Hauptsache um Betriebs-, Innungs- und Ersatzkrankenkassen, denen das Bundesamt für Soziale Sicherung als Rechtsaufsicht auf die Finger schaut. Rund 45 Millionen Versicherte werden damit vertreten.

Den Tätigkeitsbericht sowie den Sonderbericht zu Hilfsmittel finden Sie unter: Berichte

 

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