Schon ab Mai 2024 sollen Patientinnen und Patienten in einem leicht verständlichen und online verfügbaren Atlas – einem sogenannten “Transparenzverzeichnis” – Leistungsmerkmale von 1.700 Kliniken in Deutschland finden.
Das entsprechende Krankenhaustransparenzgesetz hat der Bundestag Mitte Oktober mit den Stimmen der Ampelkoalition gegen Union, AfD und Linke verabschiedet.
Konkret soll auf dem Portal zu erkennen sein, welches Haus welche Leistungen anbietet, zudem Fallzahlen, vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal sowie Hebammen und Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe. Neu soll im Vergleich zu den schon vorhandenen Qualitätsberichten sein, dass die Daten “übersichtlich und allgemeinverständlich” aufbereitet werden, heißt es im Gesetz.
Eine damit verbundene Hoffnung: Hausärzte könnten Versicherte, bei denen ein operativer Eingriff ansteht, auf das Register verweisen. Darüber hinaus könnten sie es möglicherweise selbst bei Rückfragen zur Klinikwahl nutzen.