HZV-VerträgeGemeinsam zur Entscheidung: Aufwand muss vergütet werden

Shared-Decision-Making braucht Zeit – kann jedoch die Versorgung von Patienten verbessern, das Rechtsrisiko von Ärzten senken. Die HZV-Verträge mit TK und GWQ ServicePlus fördern die gemeinsame Entscheidungsfindung daher gezielt. Eine Umfrage zeigt nun: Bis jetzt sind die Vorteile noch nicht allen bewusst.

Mehr als 90 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte versuchen sich während der Versorgung ihrer Patienten in deren Lage zu versetzen – ein wichtiger Baustein des Shared-Decision-Makings (SDM; deutsch: gemeinsame Entscheidungsfindung). Für ein strukturiertes SDM finden es jedoch rund 60 Prozent wichtig, dass ihr Gegenüber über eine gewisse Gesundheitskompetenz verfügt. Und: Fast jeder Dritte (32 Prozent) bemängelt den zusätzlichen Zeitaufwand, den Shared-Decision-Making mit sich bringt.

Das zeigt eine Online-Befragung zum Status-Quo von SDM, die die HÄVG AG mit der vergütungswirksamen Einführung des Moduls zu SDM in den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit der Techniker Krankenkasse (TK) und der GWQ ServicePlus AG* (“Der Hausarzt” 6/20) durchgeführt hat.

“Verlaufskontrolle” geplant

Für die quantitative Befragung (März bis Mai 2020, Rücklaufquote 22 Prozent) wurde ein evidenzbasierter, validierter Fragebogen zu SDM herangezogen [1]. Ziel war es, den aktuellen Kenntnisstand und die Einstellung gegenüber der Arzt-Patienten-Interaktionsmethode SDM zu ermitteln und nach einem Jahr erneut zu evaluieren. Es wird angenommen, dass sich SDM durch die zusätzliche Vergütung sowie die Bereitstellung kostenloser Lizenzen für die Software arriba weiter implementiert und auch die Versorgungsqualität in der HZV fördert. Dies soll mit der postalischen Befragung voraussichtlich im Jahr 2021 überprüft werden.

Rechtsrisiko wird minimiert

Voraussetzung für SDM ist aufgrund des möglicherweise erhöhten Aufwands eine ausreichende Vergütung, wie die Befragungsergebnisse verdeutlichen. Mit deutlichem Abstand wurden an zweiter Stelle Entscheidungshilfen wie eine Software, Gesprächsleitfäden etc. als Notwendigkeit zur Anwendung von SDM genannt. Fortbildungen und Schulungen nehmen aus Sicht der Befragten den geringsten Stellenwert ein.

SDM bietet nicht nur patientenseitig Vorteile, wie die Verbesserung der Behandlungsqualität und Adhärenz. Ärzte können sich durch die sorgfältige und vollständige Dokumentation gegen Rechtsrisiken schützen. Dennoch ist rund 28 Prozent der Befragten nicht klar, dass sie durch die Anwendung von SDM ihr Rechtsrisiko minimieren können.

Mit der zusätzlichen Vergütung sowie der Bereitstellung einer kostenlosen Software, welche von der HÄVG über das Arztportal (www.arztportal.net; S. 24) zur Verfügung gestellt wird, wurde ein wichtiger Schritt zur Anwendung der Gesprächsmethode in den HZV-Verträgen mit der TK und der GWQ ServicePlus AG* eingeleitet.

Weitere Informationen…

…zur Registrierung und Nutzung des Arztportals finden Sie auf der Startseite des Arztportals: www.arztportal.net

Zusätzlich steht bei Rückfragen der Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH zur Verfügung: Tel. 02203 / 5756-1111 oder per E-Mail an kundenservice@haevg-rz.de

Bei Fragen zur Bedienung Ihrer Praxissoftware wenden Sie sich bitte an Ihr Software-Haus.

Quellen / Hinweise:

*Verträge in Baden-Wüttemberg ausgenommen

1.Forcino, Rachel C. et. al. (2018): US-based cross sectional survey of clinicians‘ knowledge and attitudes about SDM across healthcare professions and specialties.

2.vgl. Santhirapala, R. et. al. (2016), Page, A. (2015), S. 2-3

3. vgl. Blair, L. et. al. (2015), S. 473

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