Volles Haus beim 16. Hausärztetag des Landesverbandes Hessen in Frankfurt: Mehr als 270 Personen – und damit so viele wie noch nie – nahmen am 19. und 20. April an den Veranstaltungen in den Räumen der KV Hessen teil. Insgesamt 27 pharmaunabhängige Fortbildungen für Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachangestellte standen auf dem Programm.
Überaus gut besucht war die klassische DMP-3:1-Fortbildung zur Behandlung der Volkskrankheiten COPD, KHK und Diabetes mit Dr. Uwe Popert, Dr. Stefan Grenz und – erstmals dabei – Dr. Christian Klepzig. Der Diabetologe gehört zu einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Hausärzteverbandes Hessen und der Diabetologen Hessen eG, die gemeinsame Empfehlungen erarbeitet hat, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Fachgruppen zu vereinfachen und zu stärken.
Gefragt war auch die HZV-Schulung für Ärztinnen und Ärzte mit Johannes Maykemper “Die HZV entlastet die Praxen von unnötiger Bürokratie, ist im Gegensatz zum EBM eine moderne Darstellung der medizinischen Tätigkeit und unterstützt uns bei der besseren Versorgung der Patienten”, sagte Christian Sommerbrodt, erster Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen und Hausarzt in Wiesbaden.
“Mitmachen lohnt sich auf jeden Fall”, so sein Fazit. Landesweit seien 11,1 Prozent aller Versicherten in die HZV eingeschrieben. Damit liege Hessen bei der HVZ-Teilnahme der Versicherten auf Platz drei in Deutschland.
Während des Hausärztetages trafen sich auch die Delegierten des Landesverbandes. Sie stimmten mehrheitlich für eine Namensänderung in “Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen”. “Wir vertreten gleichberechtigt die Interessen der Hausärztinnen und Hausärzte.
Dies muss sich auch im Namen widerspiegeln”, so Sommerbrodt. Die Namensänderung ist eine Satzungsänderung, die erst gültig wird, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist.
Den Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) kommentierten die Delegierten mit vorsichtigem Optimismus: “Wir begrüßen, dass die für uns zentralen Themen wie die Entbudgetierung nach dem Modell MGV plus, die Anhebung der Bagatellgrenze bei Regressverfahren, die Stärkung der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung und die Vorhaltepauschale im Entwurf berücksichtigt sind”, so Sommerbrodt.
“Klar ist aber auch, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Anpassungen nötig sind, damit die Praxen auch wirklich nachhaltig gestärkt werden”, betonte er. Das betreffe vor allem die Kriterien für die Vorhaltepauschale und die Ausgestaltung der Chronikerpauschale.
guz