Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können jetzt auch per Videosprechstunde verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Heilmittel-Richtlinie entsprechend angepasst, die Änderungen sind zum 12. April in Kraft getreten.
Es darf sich allerdings nicht um eine Erstverordnung handeln. Die verordnungsrelevante Diagnose muss außerdem durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.