Günstige FFP-2-SchutzmaskenG-BA will kein “Risiko-Attest” von Ärzten

Im Winter sollen knapp 30 Millionen Risikopatienten Zugang zu günstigen FFP-2-Schutzmasken erhalten. Eine erste Stellungnahme zur genauen Verteilung enthält für Hausarztpraxen eine wichtige Klarstellung: Ärztliche Atteste wären "nicht praktikabel" - vielmehr soll auf Alter, DMP-Status und Co. gesetzt werden.

FFP-2-Schutzmasken: Um sie künftig vergünstigt zu erhalten, müssen Risikopatienten wohl kein extra ausgestelltes ärztliches Attest vorlegen.

Berlin. Zumindest in der Frage, welche Risikopatienten künftig Anspruch auf vergünstigte FFP-2-Schutzmasken haben, soll auf Hausärztinnen und Hausärzte kein neuer bürokratischer Aufwand zukommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer am Mittwochnachmittag (25.11.) veröffentlichten Stellungnahme klargestellt. Um Arztkapazitäten nicht unnötig zu binden, sollten Risikopatienten unter 60 mit möglichst einfachen Regeln ermittelt werden, heißt es darin.

„Eine Überprüfung individueller Risikokonstellationen in Form einer einzelfallbezogenen Risikoeinschätzung und Ausstellung von ärztlichen Attesten in den vertragsärztlichen Praxen ist (…) nicht praktikabel.” Vielmehr sollten “administrativ nutzbare Kriterien” wie Alter, Pflegebedürftigkeit, Chroniker-Regelung oder DMP-Status abgestellt werden, auch wenn dies möglicherweise mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Eine Ausnahme sieht der G-BA bei Menschen mit seltenen Erkrankungen; diese stellen im Praxisalltag jedoch eine deutlich kleinere Patientengruppe dar.

15 FFP-2-Masken pro Person

Geplant ist, dass Menschen aus Corona-Risikogruppen im Winter günstige FFP-2-Masken erwerben können. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern sollen pro Person insgesamt 15 FFP-2-Masken – rechnerisch eine pro Winterwoche – gegen “eine geringe Eigenbeteiligung” zu bekommen sein. Die verbleibenden Gesamtkosten will der Bund übernehmen.

Die Stellungnahme des G-BA ist nun die erste öffentlich bekanntgewordene Grundlage für eine Verordnung des Ministeriums, die die konkrete Umsetzung regeln soll. Der Bund berät darüber auch mit Apotheken und Kassen. Gerade letztere dürften gefragt sein, wenn in der Ermittlung von Risikopatienten tatsächlich so stark auf vorhandene administrative Daten, etwa aus Abrechnungen, gesetzt werden soll wie nun vom G-BA empfohlen.

“60+” als wichtigstes Risiko-Kriterium

Besonders vulnerable Gruppen definiert der G-BA wie folgt:

Insgesamt dürften demnach 27,35 Millionen Menschen für die vergünstigte Abgabe infrage kommen.

Der Empfehlung des G-BA liegt eine Bewertung der in einer orientierenden Recherche von systematischen Reviews zu Risikofaktoren für einen schweren Verlauf nach einer Corona-Infektion zugrunde. Zusätzlich seien Informationen des Robert Koch-lnstituts (RKI) sowie Ergebnisse und Informationen internationaler Einrichtungen eingeholt worden, heißt es. Zur Quantifizierung des Risikos sei in Übereinstimmung mit dem Vorgehen internationaler Einrichtungen eine Klassifizierung in „mäßig erhöhtes Risiko“, „deutlich erhöhtes Risiko“ sowie „stark erhöhtes Risiko“ gewählt worden. Relevante Endpunkte waren Mortalität, Krankenhauseinweisung, Intensivstationspflicht und Beatmungspflicht.

FFP-2-Masken sind aktuell für rund drei Euro im günstigsten Fall auf dem Markt erhältlich. Demnach könnten Kosten von 1,2 Milliarden Euro resultieren.

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