Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat eine Verordnung erlassen, nach der sich starke Raucherinnen und Raucher (mindestens 25 Jahre Tabakkonsum sowie mindestens 15 Packungsjahre) im Alter von 50 bis 75 Jahren jährlich einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen dürfen.
Mittlerweile sei durch Studien belegt, dass der Nutzen eines systematischen Screenings mit moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personen die strahlenbedingten Risiken überwiegt, begründet das Ministerium die Entscheidung in einer Mitteilung.
Die Verordnung stellt zudem Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des beteiligten ärztlichen Personals (etwa abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie), die Durchführung der Untersuchung und an die Befundung der CT-Aufnahme. Zudem dürfen nur moderne Geräte zum Einsatz kommen. Ärztinnen und Ärzte müssen eine Software nutzen, die sie dabei unterstützt, Lungenkrebs zuverlässig zu erkennen.
Allerdings: Eine Kosten-Übernahme durch die GKV ist erst nach einem entsprechenden Beschluss des G-BA möglich. Nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit für seine Entscheidung.