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SAPV und AAPVEtablierte Palliativ-Pfade nicht verlassen

“Wenn ich Falk nicht hätte, müsste ich alle drei Tage in die Klinik”, erzählt mir Erika, die wie Falk eigentlich anders heißt. Entspannt sitzt die 87-Jährige auf ihrer geblümten Couch, während Falk ihr das Bauchwasser entnimmt. Dabei scherzen und lachen sie viel. Balsam für ihre Seele und eine willkommene Abwechslung von ihrem Krebsleiden, sagt die Münchnerin.

Wie Erika möchten rund zwei von drei Deutschen am liebsten zuhause sterben. Regional gelingt das jedoch unterschiedlich, wie die Bertelsmann Stiftung 2015 ausgewertet hat. Das hänge auch von den ambulanten Versorgungsstrukturen ab. Seit 2007 wurden diese für Schwerkranke mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ausgebaut. Sie ermöglicht es auch Patienten wie Erika, deren Erkrankung speziellere Behandlungsmaßnahmen benötigt, dafür zuhause zu bleiben.

Wichtig für diejenigen, für die eine allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) allein nicht reicht. Doch nun könnte der neue Rahmenvertrag die SAPV massiv schwächen. Würden die organisatorischen Vorgaben wie im Entwurf umgesetzt, stünden die in der SAPV engagierten Hausärz-tinnen und Hausärzte vor der Wahl, entweder die SAPV oder die eigene Praxis aufzugeben, kritisiert der Deutsche Hausärzteverband.

Verlieren würden dabei vor allem die Patienten und ihre Angehörigen, wenn die eingespielten Pfade zwischen allgemeiner und spezialisierter Versorgung aufgebrochen würden. Denn die SAPV setzt auf der hausärztlichen Versorgung auf. Hausärzte leisten mehr als die reine Palliativversorgung. Sie klären nicht nur medizinische, sondern auch Fragen zu Vorsorgevollmacht und Co. Sie behalten die Angehörigen mit deren Sorgen im Blick. Daher sollten Hausärzte nicht zwischen palliativer und hausärztlicher Versorgung wählen müssen. Vielmehr sollte auch die AAPV stärker gefördert werden, werden so doch neun von zehn Sterbenskranken betreut.

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