Menschen mit Herzschrittmachern und implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren (ICD) sollten beim Schwimmen in Swimmingpools über das Risiko einer Störbeeinflussung ihres Geräts informiert werden, meldet das arznei-telegramm (a-t). Dies gelte besonders in privaten Pools oder Bädern, in denen Sicherheitsstandards möglicherweise nicht eingehalten werden.
Das a-t berichtet von mehreren Fällen, bei denen es durch elektromagnetische Interferenz zu Fehlfunktionen an Herzschrittmachern und ICDs gekommen ist: Ein neunjähriges Mädchen mit Herzschrittmacher habe sich beim Schwimmen im Aufstellpool der Nachbarn benommen gefühlt.
Ein 61-jähriger Mann mit CRT-D-Schrittmacher sei im Urlaub im Hotelpool geschwommen, habe sich den Unterwasserlampen der Poolbar genähert und Benommenheit verspürt. Bei Entfernung hätten die Beschwerden nachgelassen.
In beiden Fällen hätten die Schrittmacher in den betreffenden Zeiträumen Artefakte erfasst, sie als herzeigene Aktionen missinterpretiert und seien in den inhibierenden Modus gewechselt, jeweils ohne ernsthafte Folgen.
Diese seien allerdings möglich, betont das a-t: “Moduswechsel können zu Bradykardie, Asystolie sowie Störungen der atrioventrikulären Synchronität führen.” Das Implantat des 61-Jährigen habe antitachykardes Pacing ausgelöst (Stimulation zur Durchbrechung einer tachykarden Herzrhythmusstörung). Einen Schock habe das Gerät zwar nicht abgegeben, dies sei jedoch Fallberichten zufolge bei zwei anderen Schwimmern in Pools eingetreten.
Gleich mehrere Entladungen hätten eine 31-Jährige mit ICD getroffen, während sie in einem öffentlichen Schwimmbad tauchte. Schlussendlich sei der Verdacht auf einen Elektromotor gefallen, der das gechlorte Wasser recycelte und bei dem eine fehlerhafte Erdung festgestellt wurde.
red
Quelle: arznei-telegramm 2024; 55:56