Therapieziel bei der Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa und Morbus Crohn ist eine steroidfreie Remission. Ein Teil der Patienten kann dabei von Biologika profitieren.
Die Colitis ulcerosa betrifft vom Rektum ausgehend Teile des Dickdarms oder das gesamten Kolons, wobei der Befall immer kontinuierlich ist. Morbus Crohn kann diskontinuierlich den gesamten Magen-Darm-Trakt vom Analbereich bis zum Mund befallen.
Im Vordergrund stehen bei der Colitis ulcerosa Bauchbeschwerden und Blutbeimengungen beim Stuhl. Beim Morbus Crohn dominieren neben Bauchbeschwerden eher Durchfälle und Fieber, während Blutbeimengungen im Stuhl hier nicht das führende Symptom sind. Die Verläufe der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen können sehr unterschiedlich sein [1, 2]. Es gibt leichte und sehr schwere Verläufe, häufig kommen auch Verläufe mit wiederholtem Wechsel zwischen Schub und Remission oder einer chronischen Aktivität vor. Etwa 50 Prozent der Patienten mit Morbus Crohn und etwa 40 Prozent der Patienten mit Colitis ulcerosa haben Verlaufsformen, die eine intensivere Therapie z. B. mit Immunsuppressiva oder Biologika benötigen. Ziel ist, wegen der potenziellen Nebenwirkungen der Steroide steroid-abhängige Verläufe unbedingt zu vermeiden.
Einleitung einer Step-up-Therapie
Klassisch ist die Step-up-Therapie über eine Einstellung auf Azathioprin und bei nicht ausreichendem Ansprechen eine Umstellung auf Biologika (Abb. 1). Es gibt aber auch Verläufe mit schwerer Krankheitsaktivität, Fisteln beim Morbus Crohn oder einem schweren Schub bei der Colitis ulcerosa, bei denen man nicht 8 bis 12 Wochen auf das Ansprechen von Azathioprin warten kann, und es primär sinnvoll wäre, eine Biologika-Therapie ohne eine vorherige Azathioprin-Therapie zu beginnen.
Biologika-Therapie im Überblick
In Deutschland sind zur Therapie mit Biologika bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen insbesondere die Anti-TNF-alpha-Antikörper (Infliximab, Adalimumab und Golimumab nur bei der Colitis ulcerosa) zugelassen. Daneben gibt es weitere Biologika wie Vedolizumab und Ustekinumab, die ebenfalls die Zulassung bei Colitis ulcerosa und Morbus Crohn haben.
Ca.50% der Patienten mit Morbus Crohn, ca.40% der Patienten mit Colitis ulcerosa haben Verlaufsformen, die eine immun-suppressive oder Biologika-Therapie benötigen.
Bei der Indikation zur Verordnung von Bio-logika spielen neben medizinischen Gesichtspunkten nach dem aktuellen ECCO-Algo-rithmus für den Morbus Crohn (Abb. 2) [4] sicherlich auch ökonomische Vorgaben und Zwänge eine Rolle. Für Infliximab und Adalimumab gibt es inzwischen Biosimilars, die um bis zu 40 bis 50 Prozent billiger als das Originalpräparat sind. Es gibt viele Studien, die eine vergleichbare Wirksamkeit von Nachahmer- und Originalpräparaten gezeigt haben. Auch bezüglich der Nebenwirkungen ergeben sich keine relevanten Unterschiede, sodass man durch die Verordnung der Biosimilars deutlich finanzielle Ressourcen im Gesundheitssystem einsparen kann, um so ggf. mehr Patienten die notwendige Biologika-Therapie zukommen lassen zu können.
Die prospektive randomisierte NOR-SWITCH-Studie zeigte, dass die Therapieumstellung vom Originalpräparat auf ein Biosimilar nach einer erfolgreichen Therapie zu keinem Nachteil für die Patienten führt [5].
Als weitere Entwicklung werden demnächst zu Infliximab und Vedolizumab, die bisher nur für die intravenöse Applikation verfügbar sind, auch Formulierungen für die subkutane Anwendung auf den Markt kommen.
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