Schlafen ist gesund. So haben Forscher bereits festgestellt, dass Personen, die nach einer Impfung gut schlafen, im Schnitt eine doppelt so starke Immunantwort haben wie Personen, die in der Nacht nach der Impfung nicht schlafen.
Nun hat ein Team der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München die Mechanismen unter die Lupe genommen – und berichtet, dass Schlaf die Fähigkeit von T-Zellen fördert, in Lymphknoten einzuwandern und damit das Immunsystem stärkt.
Das Team hat dazu in einer kleinen Studie bei gesunden Männern und Frauen (n=14, mittleres Alter: 24 Jahre) die Konzentration verschiedener Untergruppen von T-Zellen im Blut mehrmals über zwei 24-Stunden-Sitzungen untersucht. Alle durften in einer der zwei Sitzungen nachts acht Stunden schlafen. In der anderen Sitzung blieben sie wach. Ein Unterarmkatheter ermöglichte Blutabnahmen auch während des Schlafs, ohne die Probanden zu wecken.
Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler feststellten, wird durch Schlaf die gerichtete Wanderung der T-Zellen zum Signalprotein CCL19, ein Chemokin, verstärkt. Dieses Molekül vermittelt die Einwanderung von T-Zellen mit dem entsprechenden Rezeptor für CCL19 in die Lymphknoten. Dort wird die T-Zell-Immunabwehr durch Präsentation von Antigenen – etwa nach einer Impfung – “geschult”.
In weiteren Experimenten wies das Team zudem nach, dass auch die Inkubation von T-Zellen mit Blutplasma von schlafenden Probanden das Wanderungspotential der T-Zellen erhöht. “Dies zeigt, dass lösliche Faktoren, die während des Schlafs im Blutplasma erhöht sind, den Effekt vermitteln”, erklärt Studienautorin Prof. Luciana Besedovsky in einer Mitteilung der LMU.
Als entscheidende Faktoren identifizierte das Team Prolaktin und das Wachstumshormon (GH): Diese Hormone zeigten schlafabhängige Konzentrationsänderungen im Blutplasma, mit höheren Werten bei ausgeschlafenen Personen.
Die Ergebnisse hätten auch potenzielle klinische Implikationen, resümiert das Team. So könnten sich Prolaktin und GH als neue Wirkverstärker bei Impfungen eignen.
Quellen:
1. doi 10.1016/j.bbi.2024.02.021