Berlin. Calciumverbindungen und Vitamin D dürfen Ärztinnen und Ärzte auch bei einer Therapie mit den Antikörpern Denosumab und Romosozumab sowie Parathormonrezeptor-Agonisten (PTHR1), etwa Teriparatid oder Abaloparat, auf Kassenkosten verschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt und die OTC-Übersicht zur Arzneimittel-Richtlinie angepasst. Die Änderungen treten in Kraft, sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände einlegt.
Bisher wurden Calcium und Vitamin D gesetzlich Versicherten als Begleitmedikation etwa zur Osteoporosebehandlung mit Bisphosphonat verordnet. Diese Ausnahmeregelung hat der G-BA nun also auf die anderen Therapieoptionen erweitert.
Wichtig: Damit die Krankenkassen die Kosten für die OTC-Präparate tragen, muss aus der Fachinformation der jeweiligen medikamentösen Haupttherapie hervorgehen, dass diese die Begleitmedikation mit Calcium und Vitamin D voraussetzt.