MeinungLeserbriefe HA 07/23

Gleich zu mehreren Artikeln aus der Ausgabe 5/23 haben uns Zuschriften von Leserinnen und Lesern erreicht.

Leseranfragen und Leserbriefe erreichen uns am besten per E-Mail.

Beatmungsgeräte einfach abstellen?

Ab Oktober 2023 kann die außerklinische Intensivpflege von Hausärzten nur noch mit einem “fachlichen Nachweis” verordnet werden, wofür die Genehmigung bei der KV beantragt werden muss. Über die Sinnhaftigkeit dieses Formulars kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein, aber es wird sich schon jemand etwas dabei gedacht haben.

Zurzeit betreue ich in Meißen ca. fünf Patienten in einer Intensivpflege. Nach jetzigem Stand möchte ich diesen zusätzlichen Antrag nicht stellen. Mir ist in meinem Umfeld kein anderer Arzt bekannt, der diese Patienten weiter betreuen möchte oder diesen Nachweis beantragt hat.

Angenommen, kein Arzt/Hausarzt beantragt dieses Formular, wozu wir nicht gezwungen werden können, steht die Frage: Wie soll die Versorgung dieser Patienten dann gewährleistet/bezahlt werden? Eine Mitarbeiterin der AOK teilte mir mit, ohne Antrag/Formular erfolgt auch keine Genehmigung und entsprechend keine Bezahlung. Also Beatmungsgeräte ab Oktober abstellen?

An diese Konstellation hat meines Erachtens keiner der Verantwortlichen gedacht, da wir Hausärzte immer “nett sind”. Die Formulare sind auch nicht im Nebengang mal schnell ausgefüllt und man übernimmt damit eine Menge Verantwortung (auch in finanzieller Hinsicht).

Dr. Olaf Perßen, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Meißen

UAW des RSV-Impfstoffs

Betreff: “RSV-Impfstoff-Kandidat für Senioren mit guter Schutzwirkung“, HA 5/23, 20.3.23, S. 7

Der letzte Satz in dem betreffenden Manuskript ist absolut nichts wert. Es wäre für den Leser nämlich wichtig zu wissen, wie viele “schwere Nebenwirkungen” es denn nun gab, gleichgültig, ob Verum- oder Placebogruppe.

Dr. Hans-J. Zielinski, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Sylt

Antwort der Redaktion:

Schwere Nebenwirkungen traten in der Verum-Gruppe bei 131 Personen auf, in der Placebo-Gruppe bei 128 (14,9 vs. 14,6 Prozent). Schwere Nebenwirkungen vom Grad 3 traten in beiden Gruppen bei 12 Personen auf (jeweils 1,4 Prozent).

An den Zahlen sieht man auch, dass es sich bei der Studienpopulation um ältere Menschen handelt, bei denen im Zeitraum nach einer Impfung grundsätzlich häufiger Ereignisse auftreten als bei Jüngeren.

H. pylori ist zu behandeln

Betreff: “Magenkrebsvorsorge: für wen?“, HA 5/23, vom 20.3.23, S. 1

Hierzu braucht es doch keine Studien mehr. Als ich 1986 meine Allgemeinarztpraxis eröffnet habe, war Magenkrebs eine häufige Todesursache. Seit wir Helicobacter konsequent eradizieren habe ich bestimmt schon 15 Jahre keinen Patienten mit Magenkrebs mehr gehabt. Natürlich muss Helicobacter weiter behandelt werden.

Dr. Stefan Putz, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Iggensbach

Verkehrsgerichtstag macht es sich leicht

Betreff: “Kein Rütteln an der Schweigepflicht“, HA 5/23 vom 20.3.23, S. 20

Als Hausarzt war ich mehrfach stark verunsichert und hätte – Bauch- und Kopfgefühl – gern gegen die Schweigepflicht verstoßen. Ein Fall blieb mir in Erinnerung: Ein Vater erlitt innerhalb weniger Wochen mehrere Grand-Mal-Anfälle, allerdings nie beim Autofahren. Täglich holte er sein Kind von der Schule ab, dort standen zahlreiche Schüler und Schülerinnen.

Der Vater verstieß massiv gegen die Information, er dürfe kein Auto fahren. Was wäre gewesen, wenn er im Rahmen eines Anfalles mit dem PKW in eine Schülergruppe gefahren wäre? Ich wäre meines Lebens nicht mehr froh gewesen, und dagegen scheint mir der Verstoß gegen die Schweigepflicht das geringere Übel.

Extremfälle dürfen gemeldet werden – aber was sind Extremfälle? Da findet sich schnell ein Gericht, das meine Meldung nicht als Extremfall ansieht, und ich werde ggf. bestraft.

Der “rechtfertigende Notstand” ist vielleicht für den Juristen klar, wir Ärztinnen und Ärzte sind aber nicht gewillt, noch acht Semester Jura zu studieren. Da werden wir wieder mal allein gelassen! Und der Deutsche Verkehrsgerichtstag macht es sich leicht. Diese Damen und Herren müssen nicht abwägen, wen sie möglicherweise melden und wen nicht.

Dr. Klaus-Detlev Jost, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Neubiberg

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