MeinungLeserbrief HA 20/22

Zum Beitrag "5 Tipps für den Laborbonus" in "Der Hausarzt" 18/22 haben uns einige Rückmeldungen erreicht.

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“Impfungen nummerieren ist Quatsch”

Betreff: “STIKO: Empfehlungen zu Auffrischimpfungen aktualisiert”, HA 18 vom 5.11.22, S. 16

In “Der Hausarzt” Nr. 18 wird auf die Impfungen gezielt. Zurecht werden Covid-Erkrankungen wie Impfungen gezahlt. Für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gilt das leider nicht: Ich soll nur die Impfungen durchnummerieren und so in Impfstatistik und Impfbuch dokumentieren. Ich finde das aus medizinischer Sicht Quatsch.

Wozu wird eigentlich die Dokumentation der ärztlichen Impfungen verwendet: Bedarf an weiteren Auffrischungen ermitteln?

Dr. Karl Stirn, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Erlenbach

Hinweise der Redaktion zu Labortipps

Zum Beitrag “5 Tipps für den Laborbonus” in “Der Hausarzt” 18/22 haben uns einige Rückmeldungen erreicht, die wir im Folgenden darstellen oder klären wollen. So wird darauf hingewiesen, dass die Ablehnung von “Laborwünschen” seitens der Gebietsärzte den Patienten oft schwer zu vermitteln sei. Das Gespräch koste letztlich mehr Zeit als die Blutabnahme. Zudem könne sich dies je nach Spezialist und KV-Region unterscheiden, mancherorts rechneten Spezialisten Labor gerne selbst ab.

Zum anderen war im Beitrag die Rede davon, dass die Praxis die Laborkosten selbst zahlen müsse. Dies war zu verkürzt. Gemeint war, dass die Praxis letztlich betriebswirtschaftlich “draufzahlen” kann, wenn sie hohe Laborkosten verursacht und dadurch den Laborbonus nicht erhält. Die Kosten für die Laborleistungen selbst trägt die Kasse. Zudem trägt die Praxis effektiv die betriebswirtschaftlichen Kosten, da sie beispielsweise die MFA für die Blutabnahme bezahlen muss.

Missverständlich war die Formulierung zur 31010 bis 31013 EBM. Mit diesen rechnen Hausärzte die präoperative Untersuchung bei ambulanten oder belegärztlichen Operationen ab. Dabei sind Laborleistungen bei jüngeren Patienten fakultativ enthalten – erst bei über 60-Jährigen werden die Laborleistungen nach 32125 und/oder 32110 bis 32116 EBM obligater Bestandteil.

Im Abschnitt zu den hausärztlichen Überweisungen wurden lediglich Beispiele genannt. Hier ist natürlich der Einzelfall maßgebend, welche Laborwerte als sinnvoll anzugeben sind und manche Kolleginnen und Kollegen würden in ausgewählten Beispielen die Diagnose eher klinisch stellen und kein Labor veranlassen.

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