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Ab drittem QuartalMeldungen von COVID-19-Impfdaten an Portal entfallen

Die Verpflichtung, tagesbezogene Covid-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal zu übermitteln, endet am 1. Juli. Die Dokumentation erfolgt dann wie bei anderen Impfungen auch. Einige Regelungen bleiben aber bestehen.

Die Dokumentation bei Covid-19-Impfungen wird ab 1. Juli einfacher.

Berlin. Nach der Covid-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind Praxen verpflichtet, wöchentlich COVID-19-Impfdaten an das Impf-Dokumentationsportal der KBV zu übermitteln.

Die Verordnung läuft Ende des zweiten Quartals aus, so dass die Covid-19-Impfungen ab 1. Juli – so wie andere Impfungen auch – im Impfausweis und der Patientenakte dokumentiert werden.

Abrechnung über Pseudoziffern bleibt

Die Abrechnung der Covid-Impfungen erfolgt jedoch nach wie vor über Pseudoziffern und unter Angabe der Chargennummer im Feld 5010. Für die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie wird bei der Abrechnung die entsprechende Zahl in das Feld 5009 eingetragen. Darauf macht die KBV in ihren Praxisnachrichten aufmerksam.

Für die Impfsurveillance übermitteln die KVen auf Basis der Abrechnungsdaten dann die im Infektionsschutzgesetz geforderten Angaben an das Robert Koch- und das Paul-Ehrlich-Institut. red

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