Berlin. Nach der Covid-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind Praxen verpflichtet, wöchentlich COVID-19-Impfdaten an das Impf-Dokumentationsportal der KBV zu übermitteln.
Die Verordnung läuft Ende des zweiten Quartals aus, so dass die Covid-19-Impfungen ab 1. Juli – so wie andere Impfungen auch – im Impfausweis und der Patientenakte dokumentiert werden.
Abrechnung über Pseudoziffern bleibt
Die Abrechnung der Covid-Impfungen erfolgt jedoch nach wie vor über Pseudoziffern und unter Angabe der Chargennummer im Feld 5010. Für die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie wird bei der Abrechnung die entsprechende Zahl in das Feld 5009 eingetragen. Darauf macht die KBV in ihren Praxisnachrichten aufmerksam.
Für die Impfsurveillance übermitteln die KVen auf Basis der Abrechnungsdaten dann die im Infektionsschutzgesetz geforderten Angaben an das Robert Koch- und das Paul-Ehrlich-Institut. red