EBM
Beim Hausbesuch als Erstkontakt kommen die 01410, 03000, 03220 und die 03230 EBM zur Abrechnung. Für den Glukosetest kann der Arzt zusätzlich die 32025 abrechnen.
GOÄ
Nach GOÄ kann der Hausarzt für den Besuch die Nr. 50 (3,5-fach bei längerer Beratung) und zusätzlich den Zuschlag E abrechnen, zusätzlich das Wegegeld für eine Entfernung von 6 km.
Die Untersuchung wird mit den Nrn. 7 und 800 abgerechnet, wobei er für die neurologische Untersuchung aufgrund der Schmerzsymptomatik einen erhöhten Zeitbedarf hat und die Nr. 800 mit 3,5- fachem Satz abrechnet. Der Glukosetest kann mit der Nr. 3514 berechnet werden.