RechtsstreitEx-KBV-Chef Köhler soll Millionen zurückzahlen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ihr Ex-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler sollen sich auf eine Millionen-Rückzahlung geeinigt haben. Das Ministerium könnte aber noch Widerspruch einlegen.

Der jahrelange Streit um Ruhegeldbezüge, Dienstwagen und Mietzuschuss könnte nun ein Ende finden: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ihr früherer Vorsitzender Dr. Andreas Köhler haben einen Vergleich geschlossen. Das bestätigte die Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Dr. Petra Reis-Berkowicz, am Freitag (8. Dezember) am Rande der Vertreterversammlung in Berlin. Sie hätten einen Vergleich geschlossen, der für alle Beteiligten zu einem guten Ende führe.

Reis-Berkowicz bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (8. Dezember). Die Zeitung habe aus Kreisen der Beteiligten von Details des Vergleichs erfahren. Köhler soll sich demnach bereiterklären, 1,34 Millionen Euro über die Dauer von zwölf Jahren zurückzuzahlen.

Da es noch immer ein laufendes Verfahren sei, könne sie sich nicht näher zu den Inhalten äußern, sagte Reis-Berkowicz dazu. Auch KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl wollte den Vergleich auf Anfrage des “Hausarztes” zunächst nicht kommentieren: “Da es sich immer noch um ein laufendes Verfahren handelt, bitte ich um Verständnis dafür, dass wir uns nicht dazu äußern können”, sagte er.

Die Vertreterversammlung der KBV hatte dem Vergleich im geschlossenen Teil ihrer Sitzung am Donnerstag (7. Dezember) zugestimmt.

Das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde muss für den Vergleich nicht einwilligen, könnte jedoch Widerspruch einlegen. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Die “Ära Köhler” hatte die KBV über Jahre gelähmt, das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ebenso wie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen veranlasst sowie Arbeits- und Zivilgerichte beschäftigt. Der Vergleich hatte sich abgezeichnet, nachdem das Landgericht Berlin vor einem Jahr Zweifel daran geäußert hatte, dass Köhler, der jetzt 57 Jahre alt ist, Ruhegeldbezüge vor Erreichen der Pensionsgrenze mit 63 Jahren geltend machen könne.

Köhler war im April 2014 aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten.

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