Transparente Preise, erreichbare Ansprechpartner, online bereitgestellte Software-Updates – was selbstverständlich klingt, wäre für viele TI-geplagte Ärztinnen und Ärzte ein Traum. Denn oft hakt es an allen möglichen Stellen, Hilfe des Service-Anbieters kostet ein kleines Vermögen und wenn dringende Unterstützung benötigt wird, kann kein IT-Experte erreicht werden.
Andererseits gibt es auch Praxen, in denen alles sehr gut läuft und die PVS-Anbieter vorbildliche Arbeit abliefern. Um hier für mehr Transparenz zu sorgen und Ärztinnen bzw. Ärzten die Entscheidung für oder gegen einen PVS-Anbieter zu erleichtern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Anforderungskatalog für die PVS-Hersteller bzw. -Anbieter erstellt.
Als Belohnung winkt ein Logo
Dieser enthält Anforderungen an Transparenz, Service und Verlässlichkeit. Sofern die PVS-Produkte den Anforderungen entsprechen, können sie mit der KBV einen freiwilligen Vertrag schließen.
Das Produkt wird dann auf einer Internetseite der KBV gelistet, die PVS-Anbieter können ihr Produkt mit dem Logo „PVS mit KBV-Vertrag“ kennzeichnen. at
Die Rahmenvereinbarung finden Sie unter: https://hausarzt.link/9bcyb