Die Teststrategie in der Corona-Pandemie empfiehlt seit 15. Oktober explizit Antigentests neben PCR-Tests. Sie enthält zudem eine Priorisierung, etwa in Bezug auf vorhandene PCR-Kapazitäten.
Für Personal in Praxen und Kliniken sind in Regionen mit hohen Fallzahlen wiederkehrende Tests vorgesehen; diese werden über die Testung etwa von Reiserückkehrern gestellt.
Wichtig: Bei allen höher priorisierten Personengruppen – also symptomatischen Personen, Kontaktpersonen sowie bei Tests nach einem Ausbruch – ist die PCR weiter die empfohlene Art der Testung.
So sollen bei symptomatischen sowie Kontaktpersonen Antigentests ausdrücklich nur zum Einsatz kommen, wenn die PCR-Kapazität begrenzt ist oder ein Testergebnis schnell vorliegen muss.
Die neuen Massen-Antigenschnelltests (POCT, Point-of-Care-Test) sollen laut Testverordnung vor allem für asymptomatische Mitarbeiter in Arztpraxen, Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie für Besucher von Pflegeheimen in Frage kommen.
Die Kosten werden – auch für Personen, die nicht gesetzlich versichert sind – aus dem Gesundheitsfonds gezahlt.
Laut Verordnung sollen Ärzte für selbst beschaffte Antigen-Schnelltests “höchstens 7 Euro je Test” extrabudgetär bekommen.
Für die Abstrichentnahme, das Gespräch sowie die Ergebnismitteilung und ggf. eine ärztliche Bescheinigung soll es 15 Euro pro Test extrabudgetär geben.
Schulen Ärzte etwa Pflegeheimpersonal zur Durchführung der Tests, gibt es dafür einmalig 70 Euro je Einrichtung.
Das RKI stellt dabei klar, dass die Antigentests aufgrund ihrer geringeren Sensitivität und Spezifität “nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen” sein können.
Problematisch bleibt die Quote falsch-negativer Ergebnisse. Denn: Damit ein Antigentest ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR eine größere Viruslast notwendig (niedrigere Sensitivität).
Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt, was drastische Konsequenzen haben kann. Außerdem ist ein Antigen-Schnelltest nicht so spezifisch wie ein PCR-Test.
Ein positiver Antigentest muss immer durch einen positiven PCR-Test bestätigt werden, erinnert das RKI. Dieser ist dann ebenfalls Kassenleistung.
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