Ab 2024 könnte es ein eigenes Medizinal-Cannabisgesetz geben. Dies ist zumindest mit dem Cannabisgesetz (Artikel 2) geplant, das das Bundeskabinett im August beschlossen hat. Es soll zwar weiterhin bei der Verschreibungspflicht für Cannabis aus medizinischen Gründen bleiben, unter anderem um so die Qualität und richtige Dosierung für Erkrankte zu gewährleisten.
Da mit dem Cannabisgesetz aber Cannabis aus der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden soll, könnten künftig BtM-Rezepte hierfür entfallen.