BürokratieLauterbach kündigt Erleichterungen bei Kinderkrankengeld an

Um Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen Eltern am ersten Tag der Erkrankung ihres Kindes ein ärztliches Attest einholen. Dies soll künftig erst ab dem vierten Krankheitstag nötig sein, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an.

Wenn Kinder krank werden, können Eltern Kinderkrankengeld erhalten. Allerdings ist ein ärztliches Attest nötig.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Erleichterungen für Eltern beim Kinderkrankengeld angekündigt.

“Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen”, sagte der SPD-Politiker der “Bild am Sonntag”. Das sei unsinnige Bürokratie.

“Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig.” Die Änderung solle “am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison” gelten.

Kinderärzte wollen nicht mehr attestieren

Der Schritt gehe zwar in die richtige Richtung, sagte Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, der Funke Mediengruppe.

Grundsätzlich wollten die Ärztinnen und Ärzte von solchen Attestierungspflichten aber befreit werden, da die jeweilige Begründung der Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage für die Ärzte “oftmals schlichtweg nicht überprüfbar” sei.

Für erkrankte Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.

15 statt bisher 10 Kinderkrankentage

Am Donnerstag (19.10.) hatte bereits ein Gesetz den Bundestag passiert, mit dem die Zahl der Tage erhöht wird, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können.

Nach Ablauf von Sonderregelungen in der Corona-Pandemie wären es ab 2024 eigentlich wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil – das Gesetz erhöht die Zahl nun für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Bundesrat muss dem aber noch zustimmen.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.