Zur Einschreibung ihrer Patienten in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) können Hausärztinnen und Hausärzte grundsätzlich das
- Online- und das
- Offline-Verfahren
nutzen. In welchen HZV-Verträgen welches Verfahren zum Einsatz kommen kann, verrät eine Übersicht in den FAQ auf der Webseite www.hzv.de.
Bei der Online-Einschreibung können Hausärztinnen und Hausärzte bequem die in der “Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherter” aufgeführten Daten des Patienten online unter Angabe des patientenindividuellen TE-Codes mittels der Vertragssoftware an das HÄVG Rechenzentrum übermitteln.
Bei einer Offline-Einschreibung oder wenn der gewählte HZV-Vertrag die Online-Einschreibung nicht unterstützt, ist die korrekte Einschreibung von Patienten mit dem HZV-Beleg essenziell (s. unten).
Was bei beiden Optionen beachtet werden muss:
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- Unabhängig von der gewählten Möglichkeit ist zu beachten, dass Hausärzte den Teilnahmewunsch des Patienten bis spätestens zum ersten Kalendertag des zweiten Monats vor Beginn des folgenden Quartals (1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November) übermitteln. Wichtig: Postlaufzeit bei Einschreibung mit dem HZV-Beleg bedenken!
- Einen fristgemäßen Eingang und die erfolgreiche Prüfung des Teilnahmewunsches des Patienten seitens der Krankenkasse vorausgesetzt, kann der Patient ab dem Folgequartal an der HZV teilnehmen.