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AbrechnungNeue EBM-Ziffer für DiGA companion patella

Wieder hat der EBM digitalen Zuwachs bekommen: Für die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) companion patella steht seit Anfang des Jahres eine Leistungsziffer zur Verfügung.

Die Indikationen zur Verordnung der DiGA companion patella sind genau definiert.

Berlin. Nachdem die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) companion patella dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wurde, findet sich seit 1.1.2024 auch eine neue Zusatzpauschale 01477 im EBM wieder. Sie darf von Hausärzten, Orthopäden, (Kinder)Chirurgen und Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin abgerechnet werden.

Mit der Zusatzpauschale 01477 ist die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA abgegolten. Die Ziffer darf bei Versicherten ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres angesetzt werden.

Die Therapie wurde in Zusammenarbeit mit den Fachspezialisten des Komitees Patellofemoral der Deutschen Kniegesellschaft entwickelt und validiert. Die Anwendungsdauer beträgt laut BfArM 90 Tage.

Nur bei bestimmten Indikationen

Gedacht ist die DiGA für Patienten mit vorderem Knieschmerz im Alter von 14 bis 65 Jahren.

Basierend auf persönlichen Angaben des Anwenders werden ein bewegungstherapeutischer Trainingsplan entwickelt, der im Verlauf der Therapie an die individuellen Bedürfnisse der Nutzer angepasst wird.

Konkret kann die DiGA bei den folgenden Indikationen verordnet werden:

  • M22.2 Krankheiten im Patellofemoralbereich
  • M22.4 Chondromalacia patellae
  • M76.5 Tendinitis der Patellarsehne
  • M79.66 Schmerzen in den Extremitäten: Unterschenkel
  • S83.0 Luxation der Patella

Vergütung zunächst extrabudgetär

Die Gebührenordnungsposition 01477 ist im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition 01476 berechnungsfähig. Für die 01477 werden 64 Punkte vergütet. Eine Prüfzeit wird nicht angerechnet.

Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär. Nach zwei Jahren erfolgt nach Überprüfung eine Überführung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. (at)

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